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Stellungnahme des GdP-Landesbezirks zur Sendung Klartext

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Sendung Klartext des rbb vom 15.06.2016 wurde sinngemäß behauptet, Vorstandsmitglieder des Landesbezirks der GdP machten ihre Vorstandsarbeit für die Gewerkschaft „während der Arbeitszeit“ und vernachlässigten entsprechend die Tätigkeit als Personalräte.

Dieser Vorwurf ist unberechtigt:

Die Vorstandssitzungen der GdP müssen während der „Dienstzeiten“, also an Werktagen stattfinden, weil auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann, dass alle Vorstandsmitglieder teilnehmen können.

Die Personalratstätigkeit der freigestellten wie der übrigen Personalräte beschränkt sich allerdings nicht auf „Dienstzeiten“ an Werktagen, wie in dem Beitrag unzutreffend behauptet wird. Unsere Personalräte üben die Personalratstätigkeit auch außerhalb regulärer Bürozeiten aus, nämlich auch an Sonn- und Feiertagen: Wenn Kolleginnen und Kollegen, die im Schichtdienst tätig sind, Personalräte sprechen müssen, stehen diese ebenso zur Verfügung wie sie auch Kolleginnen und Kollegen bei Großlagen oder Einsätzen außerhalb der werktäglichen „Dienstzeiten“ begleiten. Auch das Aktenstudium sowie die Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen findet sehr oft auch außerhalb der Dienstzeiten statt. Alle unsere freigestellten Personalratskollegen kommen allein mit der Personalratstätigkeit auf deutlich über 40 bzw. 41 Wochenstunden. Aus gutem Grunde dürfen sich die Personalräte ihre Tätigkeit frei einteilen und unterliegen nicht der Dienstaufsicht des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers.

Wir haben einen erfahrenen Presserechtler beauftragt, unsere Rechte gegenüber dem rbb und seinen Informanten wahrzunehmen.

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