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Stiftungen finanzieren Genesungsurlaub für verletzte Kollegin und verletzten Kollegen

Direktor beim Polizeipräsidenten Michael Krömer, Ltr. Dir 5; Direktor beim Polizeipräsidenten a. D. Klaus Keese, v.-Hinckeldey-Stiftung; Kollegin Melanie K.; Dirk Bork, Volker-Reitz-Stiftung zu Berlin; Kollege Dennis H. und Ltd. RD a. D. Gerhard Simke, v.-Hinckeldey-Stiftung. Foto: GdP

Der eine steht im Volkspark Hasenheide, beobachtet einen Dealer und wird aus heiterem Himmel mit attackiert, gegen Kopf geschlagen, mit Reizgas besprüht, erleidet eine Stichverletzung im Oberschenkel, muss eine Operation im Krankenhaus hinter sich bringen. Die andere eilt angegriffenen Kollegen am Görlitzer Park zur Hilfe, als eine 17-Jähriger US-Amerikaner ihr beim Festnahmeversuch den Ellenbogen ins Gesicht jagt, dort acht Knochen bricht, die mit Metallplatten und Schrauben in monatelanger Tortur wieder gerichtet werden müssen. Dennis H. und Melanie K. haben schlimme Erfahrungen sammeln müssen, weil sie auf der Straße für Recht und Ordnung eintreten und Bürger vor Kriminellen schützen wollen. Wir bedauern ihre Geschichten, sind aber froh, Menschen wie diese beiden in unseren Reihen zu wissen. Insofern war es der Volker-Reitz-Stiftung und der v.-Hinckeldey-Stiftung eine Ehre, ihnen einen Genesungsurlaub zu finanzieren und so wenigstens ein kleines Dankeschön für ihre Aufopferung zu überreichen.

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Die Volker-Reitz-Stiftung zu Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die sozialen Belange in der Polizei, im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, in den Ordnungs- und Bürgerämtern der Bezirke sowie in der Berliner Feuerwehr zu verbessern. Beispielsweise durch die Gewährung von Beihilfen für Kolleginnen und Kollegen oder durch die Unterstützung von Hinterbliebenen bei sozialen und persönlichen Notlagen. Schon eine kleine Spende hilft, um viel zu bewegen!
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Wir möchten darauf hinweisen, dass sich nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, das am 21.09.2007 im Deutschen Bundesrat verabschiedet wurde, die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte einheitlich auf 20 % erhöht hat.
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