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Festsetzung der Stufe des Grundgehalts: GdP klagt erfolgreich für ehemalige Stewardess

Größeres Interesse am Quereinstieg bei Polizei nach Gerichtsentscheidung möglich

Berlin.

Mit dem Urteil der 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Gericht erstmals über die Anerkennung von hauptberuflichen Arbeitszeiten abseits des öffentlichen Dienstes entschieden. Dies könnte nach Ansicht der Anwälte der Klage führenden Gewerkschaft der Polizei (GdP) Signalwirkung haben.

Wenn Quereinsteiger erwarten können, mit ihren im vorherigen Beruf erworbenen sozialen und fachlichen Kompetenzen auf einer höheren Grundgehaltsstufe bei der Polizei einzusteigen, dann ist das sicherlich für manche ein Argument, den Beruf in Richtung Polizei zu wechseln. Das Werben um externe Kräfte bekäme damit eine neue Qualität“, sagte GdP-Rechtsanwalt Joachim Tetzner.

Das Gericht sei mit seinem Urteil der Auffassung der GdP-Rechtsabteilung gefolgt, dass hauptberuflich abgeleistete Zeiten einer Stewardess bei der Festsetzung der Stufe des Grundgehalts durchaus berücksichtigt werden können, so Tetzner weiter. Deshalb sei das Land angewiesen worden, der Klägerin einen neuen Bescheid zu erstellen.

„Das ist ein Erfolg, den die Gewerkschaft für das Mitglied erstritten hat. Denn das wird sich für die Klägerin auszahlen, sofern das Oberverwaltungsgericht die bereits zugelassene Berufung ablehnt. Das Urteil zeigt, dass der öffentliche Dienst bei der Einstufung mehr Spielraum hat, als er offenbar bisher zugeben wollte bzw. vielleicht auch nicht wusste.“

Hintergrund: Eine angehende Polizeibeamtin wollte bei der Festsetzung ihrer Gehaltseinstufung höher einsteigen, als ihr das Land Berlin zubilligen wollte. Sie hatte daraufhin geklagt, weil ihre Erfahrungszeiten als Stewardess ihrer Meinung nach angerechnet werden müssten. Dies hatte das Land zuvor verneint. GdP-Anwalt Tetzner hat nun im Sinne der Frau vor Gericht argumentiert, dass sie Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherheit und sozialen Kompetenzen gesammelt habe und mehrere Sprachen spreche. Dies sei auch für den Polizeiberuf wichtiges Fachwissen. Dem folgten die Richter mit ihrer Entscheidung.
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