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Super Recognizer – Kriminalitätsbekämpfung 2.0

GdP fordert effektive Nutzung der Fähigkeiten und mehr Bildmaterial

Berlin. Bei der Vorstellung der PKS 2020 hat Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik in einem Nebensatz erwähnt, dass es der Polizei mittels eines Super Recognizer gelungen ist, in 188 Fällen von Taschendiebstahl Tatverdächtige zu ermitteln. Bis hierhin verfügt die Behörde über drei Kolleg., denen diese Fähigkeit zugeordnet wird. Seit Mitte April animiert die Behördenleitung alle Beschäftigten dazu, sich dahingehend testen zu lassen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt dieses Projekt und stellt Forderungen an die Polizeiführung sowie die Politik, um die Einsatzchancen bestmöglich zu nutzen.

London – München – Berlin

„Wir hatten das Glück, uns in den letzten Monaten intensiv mit einem Kollegen über seine Fähigkeiten zu unterhalten. Das Thema rumort bereits seit Jahren innerhalb der Polizei und wir freuen uns, dass es jetzt endlich zum Rollout kam, dank welchem man vielleicht noch auf mehr Beschäftigte mit dieser Fähigkeit aufmerksam wird und dadurch die tagtägliche Arbeit effektivieren kann. Wir wollen dazu beitragen, das Thema Super Recognizing voranzutreiben“, sagt GdP-Landeschef Norbert Cioma am Mittwochvormittag. Unter Super Recognizern versteht man Menschen, die sich überdurchschnittlich gut Gesichter einprägen und dadurch Leute wiedererkennen können. Als grundlegend zur Akzeptanz der Fähigkeit gilt ein Testverfahren der Uni Cambridge, ein Zertifikat über die besondere Fähigkeit gibt es nicht. Im polizeilichen Kontext ist es erstmals 2011 in London aufgetaucht. Seit 2015 gibt es eine eigene Einheit bei der Metropolitan Police, die sich unter anderem auch mit Tatverdächtigen der Kölner Silvesternacht befasste. 2018 begann die Münchner Polizei mit einem ersten Pilotversuch, Berlin zieht jetzt nach.

GdP: Darf keine Zugleichaufgabe sein

Allerdings gibt es bisher keine eigene Einheit, die drei Kolleg. fungieren lediglich in Zugleichaufgabe als Super Recognizer, versehen ansonsten ihren Dienst auf der jeweiligen Dienststelle. Die GdP sieht insbesondere hier Nachholbedarf. Cioma weiter: „Wenn wir Menschen haben, die über eine derart gewinnbringende Fähigkeit verfügen, können wir diese nicht verschwenden. Sie sollten sich, sofern sie das auch möchten, zu einhundert Prozent der Aufgabe widmen können und zum Wohl der Berlinerinnen und Berliner ein Vielzahl Tatverdächtige identifizieren. Darüber hinaus sollte man sich dann auch nicht sperren, ihnen das zu geben, was sie brauchen – Bilder von Leuten, die Straftaten begehen“. So müsse man endlich das Thema temporäre Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten vorantreiben sowie längere Aufbewahrungsfristen von Videomaterial im ÖPNV und in Geschäften nachdenken, da sich Opfer von Straftaten manchmal erst Tage später bei der Polizei melden.

GdP im Gespräch mit einem Super Recognizer zum Nachlesen
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