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TARIFINFO: LAG Berlin-Brandenburg mit Entscheidung zur Eingruppierung von Mitarbeitern des Zentralen Objektschutz (ZOS) in die EG 6

Foto: GdP

Gute Nachrichten. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Verhandlung in der Eingruppierungssache EG 6 für den Bereich ZOS entschieden, dass der Kläger aufgrund seiner Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6 einzugruppieren ist. Darüber hinaus wurde das Land Berlin verpflichtet, die Differenz zwischen der bisherigen Entgeltgruppe und der begehrten EG 6 rückwirkend ab dem 01.06.2012 nachzuzahlen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung für den betroffenen Kollegen. Die Entscheidungen in gleich gelagerten Klageverfahren stehen noch aus. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger zum Stichtag 01.06.2012 (Überleitungszeitpunkt vom Bundesangestelltentarifvertrag (alt) zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) neu für Berlin) bereits seit neun Jahren Mitarbeiter beim ZOS war. Nach dem alten BAT wäre er nach neun Jahren (Bewährungsaufstieg) von BAT VII zum BAT VI b gekommen. Aus diesem Grund hat das Gericht entschieden, ihn der Entgeltgruppe 6 zuzuordnen. Zusätzlich hat das LAG Berlin-Brandenburg auch darauf hingewiesen, dass die „gründlichen Fachkenntnisse“ als gegeben anzusehen sind, nicht aber die „gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissewelche eine grundsätzliche Eingruppierung in die begehrte EG 6 widerspiegeln würden.

Bei Kolleginnen und Kollegen des ZOS, welche die neunjährige Bewährungszeit vor
der Überleitung nicht erreicht haben, könnte die Eingruppierung in der EG 5 durchaus bestehen bleiben. Wie die Behörde mit den zahlreichen Neueinstellungen nach EG 4 umgehen wird, ist nicht abzusehen.

Wir werden über den weiteren Verlauf berichten und empfehlen an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen des ZOS, die ihre Ansprüche nach § 37 TV-L in dieser Sache noch nicht geltend gemacht haben, das unverzüglich nachzuholen.

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