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Taser-Probelauf bei der Berliner Polizei – Nur zehn Einsätze seit Mai 2019

GdP fordert gesetzliche Regelung als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt

Gemäß einer schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) kam es in den letzten gut zwei Jahren zu insgesamt zehn Fällen, bei denen das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) zum Einsatz kam. Der so genannte Taser wurde drei Mal ausgelöst, in sieben Situationen reichte das Androhen, um das Einsatzziel zu erreichen. Der seit 2017 laufende, ursprünglich auf drei Jahre angelegte Testlauf wurde zwischendurch bis Ende 2021 ausgedehnt. Grund dafür war, dass aus politischer Sicht bis dahin zu wenige Einsätze erfolgten, die den potenziellen Mehrwert des Tasers klären könnten.

Die Sachlage

Seit Februar 2017 testet die Berliner Polizei den Taser. Geregelt wird die Nutzung mittels der durch den früheren Innensenator Frank Henkel (CDU) geänderten Ausführungsverordnung im UZwG Bln. Hierbei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Gebrauch der Schusswaffe (§ 9ff.). Wir haben bereits zu Beginn und auch während des Probelaufs bei Gesprächen im politischen Raum und mit der Behördenleitung mehrfach darauf hingewiesen, dass es unter diesen Voraussetzungen keine validen Zahlen geben wird, weder nach drei noch nach vier oder zehn Jahren. Dies bestätigten uns auch die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen, die am Probelauf teilnahmen bzw. -nehmen. Laut den Antworten auf Dreggers Anfrage handelt es sich bei den drei Auslösungen seit Mai 2019 jeweils um ein Szenario, bei dem das Gegenüber ein Messer benutzte (2x Bedrohung, 1x Suizidversuch). Alle drei Einsätze verliefen erfolgreich. Das gilt auch für die sieben Androhungen in besagtem Zeitraum (4x Bedrohung, 1x Suizidandrohung, 1x Unzulässiger Lärm/Widerstand, 1x Streitigkeiten/Angriff; davon 3x Messer, 2x Gefährlicher Gegenstand, 1x Glasflasche). Die Erprobung wurde auf die BPE erweitert, das neue Modell der Firma Axon (Taser 7) angeschafft. Bis hierhin lässt sich der Senat zu keinem Ergebnis hinreißen, möchte das Ende des Probelaufs abwarten.

Die Sicht Deiner GdP

Trotz unserer Anmerkungen und Hinweise bezüglich der zu erwartenden Ergebnislage entschied man sich für den Probelauf und die Verlängerung, anstatt eine gesetzliche und finanzielle Grundlage für die flächendeckende Einführung zu schaffen. Das Gleiche beobachten wir gerade bei den Bodycams, deren Mehrwert zur Reduzierung von Angriffen auf Einsatzkräfte aus unserer Sicht unbestritten ist. Der Taser ist kein Allheilmittel, aber es gibt eine Vielzahl an Szenarien, in denen er die Lücke zwischen Tonfa und Pfefferspray auf der einen und Schusswaffe auf der anderen Seite schließen würde. Der Einsatz des Tasers kann – vor allem auch im gemeinsamen Einsatz mit der von uns vehement geforderten BodyCam – zu einer spürbaren Deeskalation einer nahezu statischen Situation führen. Bei der richtigen Einstufung könnte er unsere Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger vor schwersten Verletzungen schützen. Wir brauchen ihn als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und hoffen, dass die nächste Regierung zu einer gesetzlichen Regelung bereit ist. Wir werden das in Eurem Interesse weiter in die Diskussionen einbringen und dafür kämpfen, dass sich Politik hier nicht wie im Übrigen auch beim Finalen Rettungsschuss weiter vor der Verantwortung drückt und sie auf Euch abwälzt.
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