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GdP-Vertreter im GPR lehnen GA Arbeitszeit in den Abschnitten ab – Doch die Mehrheit kuscht vor Behördenleitung

Unabhängige, DPolG und BdK missachten Eure Interessen – Geschäftsanweisung tritt in Kraft

Berlin. Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Die Allianz aus Unabhängigen, DPolG und BdK hat entgegen unserer Empfehlung der GA Arbeitszeit in den Abschnitten zugestimmt. Somit tritt die Geschäftsanweisung in Kraft. Wir möchten Euch erklären, warum wir uns entschieden dagegen gewehrt haben.

1. Anwesenheitszeit
Bei genommenem Dienstausgleich für Mehrarbeit wird die Anwesenheitszeit mit einberechnet, obwohl sie für eine Pause steht und auch nur acht Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche „bezahlt“ werden. Jedem, der Dienstfrei nimmt, empfehlen wir gegen den Abzug der 18 Minuten Widerspruch einzulegen

2. Anwesenheitszeit
Bei Teilzeitkräften, deren wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet, muss die erhöhte Anwesenheitszeit entfallen. Dies gilt auch für Tage, an denen die Arbeitszeit von sechs Stunden nicht überschritten wird, da gemäß Arbeitszeitgesetz kein Anspruch auf eine Pause besteht und daraus folgend eine erhöhte Anwesenheitszeit falsch ist.

3. Buchungskorridor
Im Fall einer krankheitsbedingten Abwesenheit bleibt der Buchungskorridor unberücksichtigt. Die Übernahme der Dienstgeschäfte durch MA der Wache oder Übernahme der EWA ist notwendige Arbeitszeit. Hier werden nicht das Anziehen der Uniform oder das Duschen honoriert, sondern Notwendigkeiten, ohne die eine Dienstverrichtung nicht möglich ist. Wir sagen, das ist Arbeitszeit!

4. Mitarbeiterbeteiligung
Wir fordern die Wahlmöglichkeit für die Abschnittskommissariate zwischen DV Flex und einer BMO ähnlichen Arbeitszeit sowie die Schaffung eines Tourenplan- oder Dienstplankatalogs zur Auswahl für die Arbeitszeit der Dienstgruppen. (Vgl. GdP-Info 26/2017)

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