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Unsere GdP-Vertreter im Gesamtpersonalrat (GPR) verlangen Klarheit

Hamburg im Blick – 12-Stunden-Viertel-Dienst und 1-1-Vergütung beim G20-Gipfel

Bereits vor Wochen waren in Vorbereitung auf den G20-Gipfel auch unsere Taucher in Hamburg. Foto: Andreas Volkmann

Berlin. Im Rahmen der heutigen GPR-Sitzung stand das Thema G20-Gipfel ganz oben auf dem Programm. Neben generellen Informationen ging es auch um den Umgang mit der Lage innerhalb der Hauptstadt sowie die Vergütung für unsere Kolleginnen und Kollegen, die in Hamburg ihren Dienst versehen.

Prüfung 12-Stunden-Viertel-Dienst

Eure GdP-Vertreter haben in der heutigen Sitzung unserer Behördenleitung empfohlen, die Einführung des 12-Stunden-Viertel-Dienstes in der Zeit vom 26.06. bis zum 09.07.2017 für die Polizeiabschnitte und die Bereich K 1 der Direktionen 1-6 zu prüfen. Hintergrund ist die Lagedarstellung der bundesweiten sowie der Berliner Lage im o.g. Zeitraum. Neben der bereits bekannten AHu-Aufstellung am 01.07.2017 ist mit weiteren Anforderungen zu rechnen. Die Betrachtung dieser absehbaren Lage und die Prüfung eines 12-Stunden-Viertel-Dienstes hätte aus Sicht der GdP-Vertreter im GPR deutlich früher durch die Behördenleitung erfolgen und den Direktionen zur Entscheidung vorgelegt werden müssen.

Vergütung für Einsatz in Hamburg

Bisher wurden wir in dem Glauben gelassen, dass für die Abordnung nach Hamburg die dortige Anwesenheitszeit komplett als Dienstzeit berechnet wird. Aus unserer Sicht hat man vorrangig damit um freiwillige Meldungen geworben. In den GPR-Sitzungen vom 21.04. und 19.05.17 sagte unser Polizeipräsident Klaus Kandt, dass seiner Auffassung nach „durchgeschrieben“ wird und dass diese „Zahlungen“ 1 zu 1 von Hamburg an Berlin und anschließend an die eingesetzten Beamten weitergeleitet werden. Im Rahmen der heutigen GPR-Sitzung hat man uns aber darüber informiert, dass es in Wirklichkeit noch gar nicht feststeht, ob diese 1-zu-1-Regelung wirklich umgesetzt wird.

Wir fordern als Eure GdP-Vertreter, dass alle in Hamburg beim G20-Gipfel eingesetzten Kräfte zeitgerecht vor dem Einsatz eindeutig über die zu erwartende Vergütung informiert sein müssen.

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