GdP zufrieden mit Richterspruch zu Übersichtsaufnahmen durch die Polizei
Schutz von Bevölkerung und Polizei muss oberste Priorität haben
„Übersicht heißt ja auch nichts anderes als Übersicht, es bedeutet nicht, Aufnahmen zu machen und sie hinterher auf YouTube oder anderen Internetplattformen zu veröffentlichen, so wie das viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen. Der Polizei ist daran gelegen, gute Arbeit zu machen – und das war es. Wenn Technik dies unterstützen kann, dann muss der Gesetzgeber dies mittels Gesetz auch unterstützen. Wir freuen uns, dass die Richter keinen Verfassungsverstoß sehen.“
Kerstin Philipp nahm das Urteil zugleich als Möglichkeit, im Vorfeld des 1. Mai und des 30. April für einen friedlichen Verlauf der Kundgebungen zu plädieren. „Die Strategie der ausgestreckten Hand hat in den vergangenen Jahren gut funktioniert. Es wäre fatal für das Image der Stadt, diese ausgestreckte Hand nicht wieder zu ergreifen. Lasst uns lieber alle zusammen feiern!“
Kerstin Philipp nahm das Urteil zugleich als Möglichkeit, im Vorfeld des 1. Mai und des 30. April für einen friedlichen Verlauf der Kundgebungen zu plädieren. „Die Strategie der ausgestreckten Hand hat in den vergangenen Jahren gut funktioniert. Es wäre fatal für das Image der Stadt, diese ausgestreckte Hand nicht wieder zu ergreifen. Lasst uns lieber alle zusammen feiern!“