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GdP zufrieden mit Richterspruch zu Übersichtsaufnahmen durch die Polizei

Schutz von Bevölkerung und Polizei muss oberste Priorität haben

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Berlin zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen bei Großlagen durch die Polizei mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. „Damit stellen sich die Richter auf die Seite derjenigen, die innerhalb von Sekunden vor Ort entscheiden müssen, ob sich an irgendeiner Stelle eines Aufzuges etwas zusammenbrauen könnte und dem Einhalt geboten werden muss. Das ist wichtig und richtig – zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, die ihre Köpfe hinhalten müssen“, sagte GdP-Landesbezirksvorsitzende Kerstin Philipp.

„Übersicht heißt ja auch nichts anderes als Übersicht, es bedeutet nicht, Aufnahmen zu machen und sie hinterher auf YouTube oder anderen Internetplattformen zu veröffentlichen, so wie das viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen. Der Polizei ist daran gelegen, gute Arbeit zu machen – und das war es. Wenn Technik dies unterstützen kann, dann muss der Gesetzgeber dies mittels Gesetz auch unterstützen. Wir freuen uns, dass die Richter keinen Verfassungsverstoß sehen.“

Kerstin Philipp nahm das Urteil zugleich als Möglichkeit, im Vorfeld des 1. Mai und des 30. April für einen friedlichen Verlauf der Kundgebungen zu plädieren. „Die Strategie der ausgestreckten Hand hat in den vergangenen Jahren gut funktioniert. Es wäre fatal für das Image der Stadt, diese ausgestreckte Hand nicht wieder zu ergreifen. Lasst uns lieber alle zusammen feiern!“
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