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Weiterhin ein infizierter Kollege, 22 in Quarantäne, Arbeitszeiten-Öffnung bis 28. Juni

Deine GdP informiert Dich rund ums Thema Coronavirus in der Berliner Polizei

Foto: CandyPottPictures

Nach wie vor ist das Coronavirus omnipräsent. Kaum sind die Lockerungen beschlossen worden, diskutiert die Politik bereits über neue Maßnahmen. Eines scheint sicher, wir werden noch lange mit der Problematik zu tun haben. Bis hierhin gibt es keine neuen Infektionen innerhalb unserer Polizei, dafür sind wieder mehr Beschäftigte in Quarantäne. In unserer heutigen Info findet Ihr die aktuell Betroffenen und weitere interessante Aspekte rund ums Thema Corona.

Corona-Betroffene innerhalb der Berliner Polizei
· Ein Kollege infiziert
· 15 angeordnete Quarantäne
· Sieben vorsorgliche Quarantäne


Schutzausstattung, Testsrecke beim Polizeiärztlichen Dienst, Covid19-Krisenstab
Nach wie vor steht Euch die behördeninterne Teststrecke beim Polizeiärztlichen Dienst an der Radelandstraße zur Verfügung. Die Kapazitäten sind derzeit ausreichend, Anträge können tagesaktuell bearbeitet und Ergebnisse ausgewertet werden. Bei den benötigten Materialien zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Behörde immer noch volle Lager. Solltet Ihr irgendwo einen Mangel haben, Handschuhe, Desinfektionsmittel, MNS oder FFP2/3-Masken benötigen, kann Eure Dienststelle Nachschub über die Landespolizeidirektion ordern. Der Covid19-Krisenstab sitzt aktuell in der Invalidenstraße, wo sich die Kolleg. zu den Bürozeiten von Montag bis Freitag mit der Problematik beschäftigen und als Ansprechpartner fungieren.

Umsetzung der Eindämmungsverordnung
Seit letztem Dienstag ist zwischen 12 und 22 Uhr täglich eine Einsatzeinheit unterwegs, um Verstöße gegen die Corona-Eindämmungsverordnung zu ahnden. Bei der Staatsanwaltschaft liegen derzeit keine validen Zahlen zu Anzeigen wegen Corona-Verstößen vor.

Arbeitszeit – Mobiles Arbeiten
Die derzeitigen Auswirkungen der Corona-Einschränkungen haben auch Begehrlichkeiten geweckt. Die Behördenleitung hat uns gegenüber klargestellt, dass die derzeitigen Regelungen zur Rahmenarbeitszeit sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens bis einschließlich 28. Juni aufrechterhalten werden. Das gilt auch für das auf 20 Tage erhöhte Volumen an Sonderurlaub zur Kinderbetreuung.
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