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Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei- und Feuerwehrzulage

Innensenatorin bezieht klar Stellung und folgt GdP-Forderung

Bereits Anfang Mai haben wir einen erneuten Versuch unternommen und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien, die Regierende Bürgermeisterin, den Finanzsenator sowie die Innensenatorin angeschrieben und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage gefordert. Iris Spranger hat uns jetzt geantwortet und setzt sich gemeinsam mit der GdP für eine entsprechende Regelung ein.

In unserem Schreiben haben wir auf getroffene Aussagen aus dem Jahr 2018 hingewiesen, in der sich die damalige Senatsverwaltung für Inneres klar positionierte und davon sprach, die Zulage wieder ruhegehaltsfähig zu stellen, sobald es nach Bayern und NRW ein weiteres Bundesland macht. Das ist Anfang 2019 durch Sachsen passiert. Zudem hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser klar für eine Wiedereinführung auf Bundesebene ausgesprochen und bereits einen entsprechenden Referentenentwurf in Umlauf gebracht. Unsere Innensenatorin antwortete uns nun, dass es ihre klare Zielstellung sei, die Ruhegehaltsfähigkeit wieder herzustellen, auch wenn dies das Land Berlin nach grober Schätzung rund 20 Mio. Euro im Jahr kosten würde.
Die Vollzugskräfte von Polizei und Feuerwehr unterliegen aufgrund des hohen Einsatzaufkommens in der Bundeshauptstadt Berlin während ihrer gesamten Dienstzeit erhöhten physischen und psychischen Belastungen. Die Auswirkungen dieser besonderen Belastungen wirken auch nach Eintritt in den Ruhestand fort. Dies würde mit einer Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit finanziell berücksichtigt werden.
(Iris Spranger in ihrem Brief an uns)
    Spranger erklärte uns, dass der derzeitige Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Finanzen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 (BerlBVAnpG 2022) zwar spürbare Erhöhungen vorsieht, dies aber für Polizei, Feuerwehr und Verfassungsschutz nicht reiche, und weitere Erhöhungen kommen müssten.
    …etwa durch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen und im Bereich der Erschwerniszulagen. Darauf hat mein Haus die Senatsverwaltung für Finanzen im Beteiligungsverfahren zum BerlBVAnpG 2022 hingewiesen und entsprechende Ergänzungen des Referentenentwurfs verlangt.
      Das nehmen wir natürlich wohlwollend zur Kenntnis und bleiben in Eurem Interesse dran. Wir werden selbstverständlich über die weitere Entwicklung informieren und wer weiß, vielleicht zeigt sich die oft geäußerte Phrase von Wertschätzung ja dann auch endlich mal in finanzieller Hinsicht.
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