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SenFin informiert – 2,5 Prozent mehr Besoldung ab 01. Januar 2021

Vorgriffsregelung ermöglicht Auszahlung ohne beschlossenes Gesetz

Lange hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen zurückgehalten. In einer offiziellen Information hat man jetzt endlich klaren Wein über die geplante Besoldungserhöhung eingeschenkt. Demnach werden ab 01. Januar 2021 wie angekündigt 2,5 Prozent auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie die Anwärtergrundbeträge heraufgepackt. Die Anpassung soll bereits mit dem Januargehalt erfolgen und als Vorauszahlung gewährt werden.

Der für die Erhöhung notwendige Gesetzesbeschluss wird erst Anfang 2021 im Abgeordnetenhaus umgesetzt. Aufgrund der beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u. a.) habe sich während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens die Notwendigkeit umfassender Überarbeitungen des Gesetzentwurfs ergeben, so dass sich die ursprünglich vorgesehene Verkündung im Jahr 2020 nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen leider nicht mehr realisieren ließ. Im Senat soll die Vorlage jetzt am 15. Dezember beraten werden. Um eine Vorauszahlung der vorgesehenen linearen Erhöhung um 2,5 % möglich zu machen, schuf Finanzsenator Dr. Kollatz eine so genannte Vorgriffsregelung. Ausdrücklich nicht von dieser erfasst sind die Erhöhung des Familienzuschlags sowie alle nichtlinearen besoldungserhöhenden Maßnahmen. Diese werden erst nach Verkündung des Gesetzes rückwirkend in Kraft treten und umgesetzt. In den Gehaltsnachweisen wird darauf hingewiesen werden, dass die Vorauszahlung unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erfolgt. Gegebenenfalls überzahlte Bezüge können daher zurückgefordert werden.

Bereits vor einigen Tagen haben wir die Senatsverwaltung für Finanzen erneut angeschrieben und um Antworten gebeten. Wenngleich ein Teil dieser durch das offizielle Schreiben beantwortet wurde, warten wir noch immer auf eine Stellungnahme zu unseren Fragen.
    I: Um wie viele Prozent wird die Besoldung für Berlins Beamtinnen und Beamten zum 01. Januar 2021 angehoben?

    II: Ist mit der geplanten Besoldungserhöhung der Schritt erreicht, bis 2021 auf Durchschnitt der Länder zu sein?

    III: Gibt es für die geplante Besoldungserhöhung bereits eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde?

    IV: Falls ja, wann wurde diese beschlossen / Falls nein, wann wird über diese gesetzliche Grundlage (einen entsprechenden Gesetzesentwurf) beraten, bzw. wann ist mit einem Beschluss zu rechnen?

    V: Zu wann erfolgt die Umsetzung der geplanten Besoldungserhöhung?

    VI: Geht der Senat bei der geplanten Besoldungserhöhung bereits zum 1. Januar 2021 in Vorkasse (sofern keine gesetzliche Grundlage für die geplante Erhöhung vorliegt) und zahlt die Besoldung samt Erhöhung an die Beamtinnen und Beamten aus oder haben sich diese zu gedulden, bis das im Abgeordnetenhaus beschlossen wird?

    VII: Für den Fall, dass im Voraus gezahlt wird, was geschieht, wenn die gesetzliche Grundlage nicht wie geplant beschlossen wird?
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