Gewerkschaften sprechen mit Senat über Anwendungstarifvertrag
Am Freitag, dem 18. Juni 2004 haben sich die Spitzen der Landesverbände von ver.di, der GdP, der GEW und der IG Bau mit dem Regierenden Bürgermeister Wowereit, Finanzsenator Sarrazin und Innensenator Körting getroffen. Grund des Treffens waren offene Fragen und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Berliner Anwendungstarifvertrag. Das Gespräch verlief in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre. Der Senat von Berlin hat seinen Willen bekräftigt, den Tarifvertrag einzuhalten.
Wichtige Inhalte waren die Regelungen zur Altersteilzeit, die Zeitguthaben und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Beide Seiten waren sich darüber einig, dass der Tarifvertrag eingehalten werden muss und dass verschiedene Detailfragen zu regeln sind. Die Gewerkschaften vertreten die Auffassung, dass diejenigen, die in Altersteilzeit gehen, nach ihrer Lebensarbeitsleistung und der entsprechenden Arbeitszeit behandelt werden müssen. Wenn von Arbeitgeberseite das nach Tarifvertrag abgesenkte Niveau zugrunde gelegt würde, hätte dies erhebliche finanzielle Einbußen für die Betroffenen zur Folge. In dieser Frage ist der Senat von Berlin den Gewerkschaften entgegen gekommen und hat zugesagt, dass es Rechtssicherheit für die 1500 Personen geben soll, die bereits einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben. Für künftige Anträge soll eine einvernehmliche Lösung erarbeitet werden. Bei mehreren anderen Konfliktpunkten zeichnen sich ebenfalls Lösungsmöglichkeiten ab. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen soll Mitte Juli erfolgen.
Wichtige Inhalte waren die Regelungen zur Altersteilzeit, die Zeitguthaben und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Beide Seiten waren sich darüber einig, dass der Tarifvertrag eingehalten werden muss und dass verschiedene Detailfragen zu regeln sind. Die Gewerkschaften vertreten die Auffassung, dass diejenigen, die in Altersteilzeit gehen, nach ihrer Lebensarbeitsleistung und der entsprechenden Arbeitszeit behandelt werden müssen. Wenn von Arbeitgeberseite das nach Tarifvertrag abgesenkte Niveau zugrunde gelegt würde, hätte dies erhebliche finanzielle Einbußen für die Betroffenen zur Folge. In dieser Frage ist der Senat von Berlin den Gewerkschaften entgegen gekommen und hat zugesagt, dass es Rechtssicherheit für die 1500 Personen geben soll, die bereits einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben. Für künftige Anträge soll eine einvernehmliche Lösung erarbeitet werden. Bei mehreren anderen Konfliktpunkten zeichnen sich ebenfalls Lösungsmöglichkeiten ab. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen soll Mitte Juli erfolgen.