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Dienstkleiderordnung der Dienstkräfte

GdP kümmert sich!

Berlin.

Dienstkleiderordnung der Dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter: GdP kümmert sich!







Nachstehenden Brief haben wir als Stellungnahme zum Entwurf der Dienstkleiderordnung an die Senatsverwaltung für Inneres gesandt:


„Sehr geehrter Herr Rienaß,

aus dem Bereich der Polizeibehörde wird eine große Anzahl von Beschäftigten zukünftig in den bezirklichen Ordnungsämtern Dienst machen und von der o.a. Verordnung erfasst sein.

Wir erlauben uns daher auf diesem Wege, Ihnen unsere Auffassung zum Entwurf der Dienstkleiderordnung vorzulegen.

1. Unter Punkt 9 Pflichten der Dienstkleidungsträger 2. Absatz.
Die Dienstkleidungsträger tragen die Instandhaltungskosten (Reinigung).
Dieser Satz sollte eindeutiger gefasst sein. Wenn sowohl die Reinigung als auch die Instandhaltungskosten durch den Dienstkleidungsträger getragen werden müssen, wäre eine Aufzählung ohne Klammer deutlicher. Ist überhaupt nur die Reinigung gemeint, sollte auf die Formulierung Instandhaltung verzichtet werden.
    2. Punkt 10. Hier verpflichten sich die Bezirksämter, Dienstkleidungsstücke, die ohne Verschulden der Dienstkleidungsträger a) im Dienst oder b) auf dem Weg vom und zum Dienst beschädigt werden, zu reinigen, zu reparieren oder zu ersetzen. Schließt man beim Lesen dieses Punktes groben Vorsatz aus, zahlt das Bezirksamt wohl immer und Punkt 9 der Verordnung wäre völlig entbehrlich.
      3. Zur Ausstattung wurde durch Befragen von Kolleginnen der Wunsch geäußert, für „warme Tage“ ein kurzes Beinkleid (Bermudashorts oder Rock) vorzusehen.

      Wir haben auch den Hauptpersonalrat (HPR) gebeten, unsere Forderungen zu unterstützen.
        Mit freundlichen Grüßen
        DER LANDESBEZIRKSVORSTAND









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