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Sicherheitsmängel von Feuerwehrhelmen haben juristisches Nachspiel

Berlin.

Sicherheitsmängel von Feuerwehrhelmen haben juristisches Nachspiel

Es liegt schon einige Zeit zurück, jedoch werden die Kollegen der Berliner Feuerwehr die Auseinandersetzung um die Sicherheitskriterien des neuen Feuerwehrhelmes noch in Erinnerung haben. Bei einem Einsatz am 4.12.2003, bei dem ein Kollege den neuen Helm trug, geriet herabfallende Glut in den Nacken des Kollegen, was zu einer nicht unerheblichen Verletzung führte. Der Kollege hat über den Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht und wird diese nunmehr auch gerichtlich weiterverfolgen. Er geht davon aus, dass es in der Amtspflicht der Berliner Feuerwehr liegt, den Beamten eine solche Behelmung zur Verfügung zu stellen, bei der derartige, wie die vorliegenden Verletzungen, ausgeschlossen werden.

Die Behörde hat die Ansprüche des Kollegen abgelehnt, so dass nunmehr der Gang vor das Gericht notwendig wird. Über den Fort- und Ausgang des Verfahrens werden wir informieren.
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