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Änderung der Beihilfevorschriften

Wortbruch des Senats

Berlin.
Am 22. Dezember 2003 schreibt Innensenator Dr. Körting an alle Gewerkschaften (Auszug):
      Anliegend übersende ich Ihnen gemäß § 60 des Landesbeamtengesetzes (LBG) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LBG zur Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme.
      … die Beihilfevorschriften des Bundes finden gemäß § 44 LBG unmittelbar Anwendung im Land Berlin. Mit dem beiliegenden Gesetzentwurf sollen die Beihilfeberechtigten des Landes Berlin, die bereits seit dem 1. Januar 2003 eine Kostendämpfungspauschale zu tragen haben, von der Erhebung eines weiteren Pauschalbetrages entlastet werden.
      Im § 44 Absatz 4 des LBG wird folgender Satz angefügt:
      „Auf die Kostendämpfungspauschale wir der Pauschalbetrag nach § 12 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 der Beihilfevorschriften angerechnet.“

Senat beschließt den vorgelegten Gesetzentwurf

Am 06.01.2004 beschließt der Senat den vorgelegten Gesetzentwurf und schreibt in einer Presseerklärung:

Praxisgebühr wird bei Landesbeamten auf die Kostendämpfungspauschale angerechnet, um eine zusätzliche Belastung der Beihilfeberechtigten des Landes Berlin zu vermeiden. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt und beträgt 50 Euro bis maximal 770 Euro jährlich.

Staatssekretär Ulrich Freise hat heute, am 06. Februar 2004, auf Anfrage gegenüber einem CDU-Abgeordneten erklärt, dass der Senat diesen Beschluss zurückgenommen hat. Die Praxisgebühr wird erhoben. Das hat ein Vertreter der Senatsverwaltung auf Anfrage eines Vertreters des Hauptpersonalrates (HPR) bestätigt.
Das ist der Wowereit-Senat - Wortbruch ist ihr tägliches Geschäft.
Ziel der Gesundheitsreform ist es, dass durch die Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen sinken. Das Gegenteil passiert bei den Beamtinnen und Beamten. Sie zahlen jetzt einen zusätzlichen Strafbeitrag zur Sanierung des Wowereit/Sarrazin-Haushaltes.

Der Gremien der GdP werden sich am Montag, dem 09.02.2004 mit dieser Verfahrensweise befassen. Alle Gewerkschaften müssen jetzt festlegen, wie unter diesen Umständen eine weitere Zusammenarbeit mit diesem Senat möglich ist.
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