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Polizeipräsident "verbietet" Volksbegehren

Berlin.

Am 12.05.04 hat Polizeipräsident Dieter Glietsch das Ausfüllen der Anträge für ein „Volksbegehren zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses“ u.a. am Arbeitsplatz verboten.

Eberhard Schönberg, Landesbezirksvorsitzender der GdP: „Wir nehmen ein Recht wahr, dass in der Berliner Verfassung garantiert ist. Wir werden die Rechtsauffassung des Polizeipräsidenten überprüfen lassen.“

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