Am 12.05.04 hat Polizeipräsident Dieter Glietsch das Ausfüllen der Anträge für ein „Volksbegehren zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Berliner Abgeordnetenhauses“ u.a. am Arbeitsplatz verboten.
Eberhard Schönberg, Landesbezirksvorsitzender der GdP: „Wir nehmen ein Recht wahr, dass in der Berliner Verfassung garantiert ist. Wir werden die Rechtsauffassung des Polizeipräsidenten überprüfen lassen.“