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DGB verurteilt populistische Sparorgie gegen Beamte

Berlin.

Im Spitzengespräch zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Berliner Innensenator hat der stellvertretende Vorsitzende des DGB, Bezirk Berlin-Brandenburg, Bernd Rissmann, heftige Kritik an den populistischen Sparmaßnahmen des Senats geübt, die sich gegen die Berliner Beamtinnen und Beamten richten.

Nicht nur, dass ihnen das Urlaubsgeld ganz gestrichen und das Weihnachtsgeld durch das sogenannte Sonderzahlungsgesetz drastisch gekürzt wurde, jetzt sind weitere erhebliche Verschlechterungen im Beamtenrecht geplant. So werden durch die Änderung der Beihilfevorschriften mit der unberechtigten Übernahme der Regelungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung die beamteten Beschäftigten fünffach zur Kasse gebeten:
  • Erhöhung der Privatversicherung um bis zu 16 %,
  • volle Praxisgebühr von 40,00 € jährlich pro Arzt,
  • extra Zuzahlung für Familienangehörige im gleichen Umfang von 40,00 € jährlich pro Arzt ab 18 Jahre,
  • erhebliche Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Zahnersatz usw.,
  • Kürzungen der Beihilfe durch die bereits vorgenommenen Kostendämpfungsmaßnahmen Berlins.

    Die Entscheidung zur überproportionalen Kürzung der Beihilfe bei Beamtinnen und Beamten gegenüber den gesetzlich Krankenversicherten wurde von der rot-roten Koalition auf Veranlassung des Regierenden Bürgermeisters betrieben, der offenbar die damit verbundenen Ungerechtigkeiten nicht erkennen wollte. „Dies ist Populismus pur, wenn man eine Personengruppe der im öffentlichen Dienst Beschäftigten mehrfach abstrafen will“, sagt der DGB-Vizechef.

    Außerdem will der Senat, anstatt die Massenarbeitslosigkeit in Berlin wirkungsvoll zu bekämpfen, nun auch noch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei Feuerwehr-, Polizei- und JustizbeamtInnen bis zu 65 Jahren durchsetzen und damit die Notwendigkeit einer auch gesundheitlich und körperlich vorhandenen Leistungsfähigkeit der in diesen Bereichen eingesetzten Kräfte in Frage stellen.

    Als besonders unverantwortlich bezeichnet Bernd Rissmann die Verweigerung der Übernahme von 16 Beamtenanwärter/innen im mittleren Verwaltungsdienst, die trotz hervorragender Prüfungsergebnisse nun wegen der Haushaltssperre in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Hier muss mit einer Ausnahmeregelung den jungen Menschen geholfen werden.
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