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Ehemalige Auszubildende der Berliner Polizei wurden heute als teilzeitbeschäftigte Angestellte übernommen

Berlin.

Im Schlieffensaal der Polizeiunterkunft Kruppstraße (Direktion 3) hat heute Polizeipräsident Dieter Glietsch mit 121 ehemaligen Auszubildenden der Berliner Polizei, die seit Anfang Februar arbeitslos waren, eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in deren Verlauf er ihnen einen Arbeitsvertrag als Angestellte im Polizeivollzugsdienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 27 Stunden angeboten hat.

Darauf hat heute die Vorsitzende der Jungen Gruppe (GdP) Claudia Hartmann hingewiesen. Sie kritisierte erneut, dass Innensenator Dr. Körting seine Zusage nicht eingehalten hat, diese Auszubildenden als Polizeibeamtinnen und –beamte zu übernehmen. Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten in diesem Jahr mit einem Antrag im Abgeordnetenhaus diese Forderung der Jungen Gruppe unterstützt und alternativ vorgeschlagen, sie auf unbesetzte Stellen von Beamtinnen und Beamten, die sich in der Elternzeit befinden, zu übernehmen. Auch die FDP-Fraktion hat die Übernahme als Beamtinnen und Beamte gefordert. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der SPD- und PDS-Fraktion abgelehnt.

Für diese Angestellten, so Claudia Hartmann weiter, wurde bis heute kein Einsatzkonzept erarbeitet. Das muss jetzt in den Dienststellen nachgeholt werden. Die direkten Vorgesetzten und die künftigen Mitarbeiter wurden bisher nicht informiert, in welchem Umfang diese Angestellten in den Polizeiabschnitten der 6 Direktionen polizeilich tätig werden können.

Klaus Eisenreich befürchtet, dass es aufgrund des Arbeitsvertrages zu einer erheblichen Anzahl von Arbeitsgerichtsprozessen kommen wird. Er kündigte an, dass die GdP ihren Mitglieder Rechtschutz gewähren wird. So erhalten diese Angestellten kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, und das bei einem Monatseinkommen von etwa 900 Euro. Aufgrund ihrer eingeschränkten polizeilichen Befugnisse wird es im täglichen Dienst zu erheblichen Schwierigkeiten kommen. Notwendige Gesetzesänderungen hat der Innensenator dem Abgeordnetenhaus noch nicht zugeleitet.
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