PAUSENREGELUNG IST VOM TISCH !
Zur Erinnerung: In der Sonderausgabe „Polizei Berlin“ vom August 2003 wurden die Kolleginnen und Kollegen in „Einsatzdienststellen“ darüber informiert, dass die Pausenregelung trotz des noch andauernden Beteiligungsverfahrens bald eingeführt wird.
Diese Einführung einer Pause hätte zu einer bis zu 2,5 stündigen längeren Anwesenheitszeit pro Woche und einem riesigen Bürokratieaufwand geführt.
Nunmehr ist festgeschrieben, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten 40 Stunden in der Woche beträgt. Dazu kommt bei den EHu und DirHu 1 Stunde und bei den anderen Dienstkräften im Schichtdienst 1,5 Stunden Anwesenheitszeit pro Woche, die für Pausen genutzt werden sollen.
- Es wird keine Dokumentation oder Erfassung geben, DuZ – relevante Zeiten werden durch die Pause nicht unterbrochen.
Diese Regelung tritt am 1.3.2004 in Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Gesamtpersonalrat und Polizeipräsident die notwendigen Verfahrensregelungen für die Umsetzung der veränderten AZVO verhandeln und festlegen.
Diese Einführung einer Pause hätte zu einer bis zu 2,5 stündigen längeren Anwesenheitszeit pro Woche und einem riesigen Bürokratieaufwand geführt.
Nunmehr ist festgeschrieben, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten 40 Stunden in der Woche beträgt. Dazu kommt bei den EHu und DirHu 1 Stunde und bei den anderen Dienstkräften im Schichtdienst 1,5 Stunden Anwesenheitszeit pro Woche, die für Pausen genutzt werden sollen.
- Es wird keine Dokumentation oder Erfassung geben, DuZ – relevante Zeiten werden durch die Pause nicht unterbrochen.
Diese Regelung tritt am 1.3.2004 in Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Gesamtpersonalrat und Polizeipräsident die notwendigen Verfahrensregelungen für die Umsetzung der veränderten AZVO verhandeln und festlegen.