Zum Inhalt wechseln

Polizeipräsident verbietet Durchführung des Volksbegehrens in den Dienststellen der Polizei

Berlin.

GdP will Rücknahme des Verbots vor Gericht durchsetzen

Der Polizeipräsident hat mit Fernschreiben vom 13.5.04 die Sammlung von Unterschriften für unser Volksbegehren „Für eine andere Politik in Berlin“ und die Werbung für die Beteiligung als unzulässig erklärt.

Wir werden versuchen, Anfang nächster Woche vor Gericht die Rücknahme des Verbots zu erwirken.

Wir sind der Auffassung, dass die Werbung für unser Volksbegehren und die Weitergabe der Anträge sowie deren Unterzeichnung nicht für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausreicht, da es sich um die Wahrnehmung verfassungsgemäßer Rechte handelt.

Wir weisen aber trotzdem darauf hin, dass durch einzelne Dienststellenleiter disziplinare Vorermittlungen eingeleitet werden könnten, für die natürlich Rechtsschutz gewährt wird.

Wir werden weiter berichten.

Informationen zum Volksbegehren
This link is for the Robots and should not be seen.