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Abgesenkte Versorgung für Beamte verfassungswidrig?

Frankfurt/Main.

Erste Klage hat Erfolg

Bekanntermaßen wurde mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 durch den Gesetzgeber beschlossen, die Pensionen von Beamtinnen und Beamten in 8 gleichen Schritten von jetzt höchstens 75 % auf
71,75 % abzusenken. Die erste so genannte „Abflachung“ erfolgte mit der Erhöhung der Versorgung im Oktober 2003. Gegen diese verminderte Erhöhung haben wir der Kollegenschaft angeraten, Widerspruch einzulegen und ggf. den Klageweg zu beschreiten. Diese Empfehlung haben auch andere Landesbezirke und Bundesbezirke der GdP gegeben.

Am 19.4.2004 fand nun diesbezüglich erneut eine Gerichtsverhandlung vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/Main statt. Die dortige Kammer hielt die abgesenkte Versorgung für verfassungswidrig und legte die Angelegenheit gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Dies ist ein erster Erfolg auf einem möglicherweise langen Weg. Mit dieser Entscheidung sind wir zunächst in unserer Rechtsauffassung bestärkt worden und werden über den weiteren Fortgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unaufgefordert informieren.
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