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Nächste Besoldungsanpassungen

Berlin.

um jeweils 1% am 1. April und 1. August 2004
- Die Versorgungsbezüge werden um jeweils 0,46% erhöht -

Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 10. Sept. 2003 werden die Dienstbezüge der Beamten, Soldaten sowie Richter von Bund, Ländern und Gemeinden inhaltsgleich - entsprechend dem Tarifbeschluss für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes - in drei Schritten linear um insgesamt 4,4% erhöht:
Ø Die Dienstbezüge stiegen damit im Jahre 2003 rückwirkend zunächst um 2,4%
• für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 zum 1. April 2003 und

• für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juli 2003 - Ausnahme B 11.

Ø Im Jahr 2004 folgen zwei weitere Erhöhungen nochmals um jeweils 1% zum 1. April 2004 und 1. August 2004 zeitgleich für alle Besoldungsgruppen - ebenfalls mit Ausnahme B 11.
Ø Die Versorgungsbezüge steigen in diesem Zeitraum allerdings nur um 2,78%.

    • Die prozentualen Erhöhungen der Versorgungsbezüge erfolgen unter Berücksichti-gung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001.

    • Durch den dort geregelten geringeren Anstieg der Versorgungsbezüge betragen die Erhöhungen 1,86% im Jahr 2003 und jeweils 0,46% im Jahr 2004.


Ø Zusätzlich erhalten die Beamtinnen/Beamte wie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger Einmalzahlungen im Jahr
2003 in Höhe von 7,5% der Bezüge des Monats 2003 (max. 185 Euro) und

2004 in Höhe von 50 Euro.

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