Nächste Besoldungsanpassungen
Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 10. Sept. 2003 werden die Dienstbezüge der Beamten, Soldaten sowie Richter von Bund, Ländern und Gemeinden inhaltsgleich - entsprechend dem Tarifbeschluss für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes - in drei Schritten linear um insgesamt 4,4% erhöht:
Ø Die Dienstbezüge stiegen damit im Jahre 2003 rückwirkend zunächst um 2,4%
• für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 zum 1. April 2003 und
Ø Zusätzlich erhalten die Beamtinnen/Beamte wie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger Einmalzahlungen im Jahr
• 2003 in Höhe von 7,5% der Bezüge des Monats 2003 (max. 185 Euro) und
Ø Die Dienstbezüge stiegen damit im Jahre 2003 rückwirkend zunächst um 2,4%
• für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 zum 1. April 2003 und
• für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juli 2003 - Ausnahme B 11.
Ø Im Jahr 2004 folgen zwei weitere Erhöhungen nochmals um jeweils 1% zum 1. April 2004 und 1. August 2004 zeitgleich für alle Besoldungsgruppen - ebenfalls mit Ausnahme B 11.
Ø Die Versorgungsbezüge steigen in diesem Zeitraum allerdings nur um 2,78%.
- • Die prozentualen Erhöhungen der Versorgungsbezüge erfolgen unter Berücksichti-gung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001.
• Durch den dort geregelten geringeren Anstieg der Versorgungsbezüge betragen die Erhöhungen 1,86% im Jahr 2003 und jeweils 0,46% im Jahr 2004.
Ø Zusätzlich erhalten die Beamtinnen/Beamte wie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger Einmalzahlungen im Jahr
• 2003 in Höhe von 7,5% der Bezüge des Monats 2003 (max. 185 Euro) und
• 2004 in Höhe von 50 Euro.