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Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Allgemeine Hinweise

Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) haben wir auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 1. November 2013 umgestellt.
Die seinerzeit erteilten Einzugsermächtigungen wurden dabei als SEPA -Lastschriftmandat weiter genutzt. Neumitglieder nehmen nach der Mandatserteilung direkt am SEPA-Verfahren teil.

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Wir ziehen Ihren Beitrag quartalsmäßig von Ihrem Konto ein. Die aktuelle Beitragstabelle haben wir auf unserer Homepage eingestellt. Wir buchen immer zum 1. Werktag im 2. Monat des Quartals ab. Sollte die SEPA-Lastschrift nicht eingelöst werden, ziehen wir Ihren Beitrag erneut ein.

Das Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz (enthält u. a. Teile der Mitgliedsnummer) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE70ZZZ00000464600 gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ihre Rechte zu Ihrem SEPA-Mandat sind in einem Merkblatt enthalten, das Sie von Ihrer Bank erhalten können.

Sollten sich Ihre Bankdaten ändern, bitten wir um umgehende Nachricht an unsere Geschäftsstelle, Sie vermeiden so unnötige Kosten. Bitte nutzen Sie unser Formblatt für Formblatt für Änderungen der Bankverbindung.
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