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Landtagsabgeordnete der LINKEN sprechen sich gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg aus

Presseveröffentlichungen

Potsdam.

Am 18. Mai 2011 stimmte der Brandenburger Landtag mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf der CDU zu, der eine Kennzeichnungspflicht für die Brandenburger Polizei vorschreibt. Nicht alle Abgeordneten der Regierungsfraktionen befürworteten diese Regelung.

Neben der FDP-Fraktion bezogen auch die Abgeordneten der Landtagsfraktion DIE LINKE, Jürgen Maresch und Andreas Bernig, im Widerspruch zur Fraktionsmehrheit (klick hier) gegen dieses Vorhaben des Gesetzgebers Stellung.

Jürgen Maresch in der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 19.05.2011

Pressemitteilung Dr. Andreas Bernig vom 19.05.2011:
    Zum Gesetz zur namentlichen Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Andreas Bernig:
    Namentliche Kennzeichnungspflicht ist Generalverdacht gegen die Polizistinnen und Polizisten. Es gilt nicht der Vertrauensgrundsatz sondern das Misstrauen!
    Die Reglung zur namentlichen Kennzeichnungspflicht findet aus mehreren Gründen meine Zustimmung nicht.
    Zunächst wird den Kolleginnen und Kollegen von vornherein unterstellt, dass sie im Dienst Straftaten begehen würden, die aufzuklären sind. Damit suggeriert der Gesetzgeber, dass dafür die bisherigen Möglichkeiten nicht ausreichen würden. Das ist jedoch nicht der Fall. Es gibt in Brandenburg keine Straftat eines Polizisten, die nicht mit den bisherigen bestehenden Möglichkeiten aufgeklärt wurde.
    Darüber hinaus legt der Koalitionsvertrag fest, dass die Einführung einer Kennzeichnungspflicht – nicht der namentlichen Kennzeichnungspflicht –für Polizisten im Einsatz in Abstimmung mit den Gewerkschaften erfolgt.
    Das ist nicht passiert, weil die Entscheidung auf einer Klausurtagung getroffen und danach sofort öffentlich gemacht wurde. Damit konnten Kompromissvorschläge, die durchaus vorhanden waren, durch die Gewerkschaften gar nicht mehr gemacht werden. Im Nachgang den Gewerkschaften anzubieten, sie könnten an der Erarbeitung der Umsetzungsvorschriften mitwirken, und zu behaupten, damit seien die Befürchtungen der Gewerkschaften angemessen berücksichtigt, grenzt schon an Verhöhnung.
    Das nenne ich schlechten politischen Stil.
    Anliegen der LINKEN war immer, gesetzliche Reglungen in Übereinstimmung mit Berlin zu treffen. Auch das ist nicht erfolgt. In Berlin können die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wenigsten zwischen einem Namensschild oder einer Identifikationsnummer wählen.
    Bleibt als Fazit, dass die rot-rote Koalition, ohne Not weiteres wertvolles Vertrauen bei der Polizei und ihren Gewerkschaften verspielt hat.


Sie auch Info der Gewerkschaft der Polizei vom 18.05.2011 und 28.01.2011

Euer GdP-Team
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