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Tarifvertrag zum Verwaltungsumbau steht

Parafierung am 10.12.08

Potsdam.

In den frühen Morgenstunden des 10.12.2008 wurde nach abschließenden schwierigen Verhandlungen der Tarifvertrag zur Absicherung eines sozialverträglichen Verwaltungsumbaus parafiert

Ausgangssituation:

Am 31.12.2009 läuft endgültig unser Sozialtarifvertrag aus. Damit sind ab 01.01.2010 betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausgeschlossen. Umfangreiche Umbaumaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich im Bereich der Polizei) werden in den nächsten Jahren durch die Landesregierung beschlossen bzw. umgesetzt. Im Rahmen dieser Prozesse sind bisher unsere Tarifbeschäftigten „nur“ arbeitsrechtlich und unsere Beamten „nur“ beamtenrechtlich abgesichert.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben vor diesem Hintergrund Tarifverhandlungen zum Verwaltungsumbau mit der Landesregierung aufgenommen und nunmehr abgeschlossen.

Ergebnis:

Über o. g. tarif- bzw. beamtenrechtliche Absicherungen hinaus wurde folgendes erreicht:

+ Definition von Umbaubetroffenen (Wachenschließungen, ja sogar Verlagerung von Arbeitsaufgaben fallen unter diesen Tarifvertrag)

+ Konsequente Einbeziehung der Personalvertretungen

+ Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis zum 31.12.2012!

+ Kaskade bei Prüfung weiterer Einsatzmöglichkeiten (von Arbeitsort an gleicher Dienststelle, am gleichen Ort bis hin zu Arbeitsplatz in anderer Dienststelle an einem anderen Ort)

+ Mobilitätsprämie zwischen 450 € und 2.250 € (abhängig von den Entfernungen)

+ Veränderungen der Trennungsgeldverordnung in Bezug auf das Einzugsgebiet von derzeit 50 km auf 30 km

+ Einkommenssicherung bei ggf. erfolgenden Herabgruppierungen zwischen 18 und 24 Monaten

+ Zahlung einer Ausgleichszulage nach Ablauf der Einkommenssicherung, die hälftig mit Tariferhöhungen verrechnet wird

+ Arbeitsplatzsicherung durch Qualifizierung

+ Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für Qualifizierungsmaßnahmen

+ Erweiterter Kündigungsschutz bei eingetretenen Arbeitsplatzveränderungen

+ Weitere Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu einem vollfinanzierten Studium (einschließlich der Zahlung von Anerkennungsprämien für erreichte Abschlüsse)

+ Härtefallregelung für Beschäftigte ab dem 58. Lebensjahr

+ Förderung von Existenzgründungen

+ Einrichtung eines Beirates und einer Clearingstelle, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt sind (Clearingstelle hat Weisungscharakter)

+ Laufzeit des Tarifvertrages bis 31.12.2012 bei automatischer Verlängerung bis 2015, wenn nicht gekündigt wird

+ Umfangreiche Übernahme von Regelungen für den Beamtenbereich avisiert

Fazit:

Gegenüber dem jetzigen Stand sind tarifvertraglich umfangreiche Maßnahmen zur sozialen Absicherung bei Strukturveränderungen in der Landesverwaltung getroffen. Gleichzeitig werden wesentliche Absicherungen für die Beamten übernommen.

GdP – konsequente Interessenvertretung von Tarifbeschäftigten und Beamten!

Der Tarifvertrag wird in den Kreisgruppen diskutiert. Wir müssen uns gegenüber dem Finanzministerium bis zum 20.01.2009 erklären, ob dieser Tarifvertrag von der GdP endgültig unterzeichnet wird.

Euer GdP-Team

Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
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