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Besoldung und Versorgung bleiben -vorerst- beim Bund

Föderalismuskommission

Potsdam.

Am 17.12.2004 scheiterte die Arbeit der so genannten „Föderalismuskommission“. Völlig überraschend brachten es die Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern fertig, das Gesamtpaket der geplanten Reformen an der Bildungspolitik scheitern zu lassen.

Das vorläufige Scheitern hat für den Bereich der Polizei positive Auswirkungen. Die Föderalismuskommission war sich bereits darüber einig, die Besoldung und Versorgung der Beamten in die Zuständigkeit der Länder zu überführen. Das hätte zur Folge, dass ein Wettbewerb nach unten einsetzen würde und sich die Besoldung nach der Kassenlage der jeweiligen Bundesländer richten würde. Was das für die Beamten in Brandenburg an negativen finanziellen Entwicklungen gebracht hätte, kann sich jeder ausrechnen.
Auch die bereits im Ergebnis feststehende Änderung des Artikels 33 (5) (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums) wird es vorerst nicht geben.

Es gibt allerdings Bestrebungen, die politische Diskussion Anfang 2005 wieder aufzunehmen und die in der Föderalismuskommission unstrittigen Themen gesondert umzusetzen.

Zur geplanten Absenkung der Gehälter verbleibt aktuell dem Bundesgesetzgeber vorerst das so genannte „Eckpunktepapier – Neue Wege im öffentlichen Dienst“, das von ver.di, Beamtenbund und Otto Schily verabschiedet wurde. Die Umsetzung dieses Papiers wird weiter von uns als Gewerkschaft der Polizei bekämpft, da es für alle betroffenen Bereiche nur Nachteile bringen wird.

Euer GdP-Team
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