Vorsorgekuren Heilfürsorge/Beihilfe
Antwort des Innenministers vom 25.03.2015
Siehe Information vom 11.02.2015
Der Innenminister hat unser Anliegen geprüft und muss jedoch zu seinem Bedauern mitteilen, dass es mittelfristig keine Möglichkeiten gibt, Vorsorgekuren auch für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte einzuführen. Dies hängt damit zusammen, dass der Doppelhaushalt für das Land Brandenburg 2015/2016 seitens der Landesregierung bereits beschlossen wurde. Dieser berücksichtigt nicht die entsprechend erforderlichen zusätzlichen Kosten.
Frühestens im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 wären dahingehende Gespräche sinnvoll.
Wir werden unser Anliegen weiterhin verfolgen!
Euer GdP-Team