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Einreichung von Belegen für die Beihilfe (ab 200 €)

Schreiben an Innenminister Jörg Schönbohm

Potsdam.

Durch Hartz IV werden voraussichtlich auch Partnerinnen und Partner von Beamtinnen und Beamten kein Arbeitslosengeld II erhalten. Das bedeutet, dass diese Familien bei Abzug aller fixen Kosten mit sehr wenig Geld im Monat auskommen müssen

Gerade für diese Familien ist es eine übergroße Härte, mit der Abrechnung von Belegen für die Beihilfe solange zu warten, bis die vorgegebene 200 Euro Grenze erreicht ist. Die Gewerkschaft der Polizei forderte mit Schreiben vom 7. Dezember 2004 Innenminister Jörg Schönbohm und gleichlautend auch Finanzminister Rainer Speer auf, diese Kostengrenze aufzuheben.

Euer GdP-Team

Wortlaut unseres Schreibens an den Innenminister:

Sehr geehrter Herr Schönbohm,

nach § 17 Abs. 2 der Beihilfevorschrift des Bundes wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II müssen wir davon ausgehen, dass auch Partnerinnen und Partner von Beamtinnen und Beamten kein Arbeitslosengeld II erhalten. Einzelfälle dazu sind uns bereits bekannt geworden.

Das bedeutet, dass diese Bedarfsgemeinschaften bei Abzug aller fixen Kosten mit sehr wenig Geld im Monat auskommen müssen. Damit wird es ihnen teilweise nicht mehr möglich sein, ohne sich zu verschulden, beihilfefähige Ausgaben in der Größenordnung von 200 Euro vorzuschießen.

Wir bitten Sie deshalb zu veranlassen, dass diese Kostengrenze aufgehoben wird und beihilfefähige Aufwendungen unmittelbar erstattet werden, so wie das auch die privaten Krankenkassen handhaben. Ein gleichlautendes Schreiben haben wir an den Finanzminister, Herrn Rainer Speer, gesandt.

Mit freundlichen Grüßen
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