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Zuschuss gemäß § 4 der 2.BesÜV bei mindestens hälftiger Ausbildung im ehemaligen Bundesgebiet

Führung von Musterverfahren vereinbart

Potsdam.

Am 5.Juni 2007 fand im Innenministerium eine Beratung der Leitung des Personalreferates, den Leiterinnen Stab 3 der Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (O) und der Gewerkschaft der Polizei statt. Zur endgültigen rechtlichen Klärung der Ansprüche auf Zuschusszahlung bis 100 Prozent Westgehalt (z.B. für unsere Wuppertaler) wurde das Führen von 2 Musterprozessen vereinbart.

Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.Juni 2006 AZ: 2 C 14.05 (kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden), riefen wir im Oktober 2006 alle Kolleginnen und Kollegen, die mindestens die Hälfte ihrer Ausbildung im damaligen Westen absolvierten (z.B. 1 Jahres-Lehrgang in Wuppertal), auf, per Antrag (ebenfalls im Mitgliederbereich) ihre Ansprüche auf Zahlung und Nachzahlung des Zuschusses gemäß § 4 der 2.BesÜV geltend zu machen.


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