Bis zu 500 € Weihnachtsgeld für die Brandenburger Beamten 2009 - kein Aufstockungsbetrag wegen fehlender Steuereinnahmen
Festsetzung des Aufstockungsbetrages durch das MdF
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Steuerpolitik auch der alten Bundesregierung ließen für das Land Brandenburg erhebliche Steuermindereinnahmen im Jahr 2009 befürchten. Die November-Steuerschätzung (Grundlage für die Festsetzung des Aufstockungsbetrages) bestätigte dieses.
Mit Presseerklärung vom 17.11.2009 und vorab mit Schreiben vom 13.11.2009 an den DGB informierte der neue Finanzminister, Dr. Helmuth Markov, entsprechend.
Die Regelungen des benannten Sonderzahlungsgesetzes laufen 2009 aus. Für 2010 und folgende fordern wir die Vereinbarung von Anschlussregelungen. Das diesbezügliche Angebot des Finanzministers zur Aufnahme von Gesprächen werden wir nutzen und unsere Forderungen einbringen; ggf. mit dem erforderlichen Nachdruck.
Wir favorisieren die Festsetzung eines deutlich höheren Sonderzahlungsbetrages als 500 € (als festen Betrag) und eine Einrechnung in den monatlichen Besoldungsgrundbetrag.
Euer GdP-Team
Mit Presseerklärung vom 17.11.2009 und vorab mit Schreiben vom 13.11.2009 an den DGB informierte der neue Finanzminister, Dr. Helmuth Markov, entsprechend.
Die Regelungen des benannten Sonderzahlungsgesetzes laufen 2009 aus. Für 2010 und folgende fordern wir die Vereinbarung von Anschlussregelungen. Das diesbezügliche Angebot des Finanzministers zur Aufnahme von Gesprächen werden wir nutzen und unsere Forderungen einbringen; ggf. mit dem erforderlichen Nachdruck.
Wir favorisieren die Festsetzung eines deutlich höheren Sonderzahlungsbetrages als 500 € (als festen Betrag) und eine Einrechnung in den monatlichen Besoldungsgrundbetrag.
Euer GdP-Team