Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Stand: September 2020
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen.
Die Deckungssummen im Überblick:
Auch für das berechtigte und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen - Hier-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt der Versicherer Versicherungsschutz.
Die bisher gegebene Selbstbeteiligung bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden in Höhe von 50 € entfällt.
Leistungen aus der Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SIGNAL IDUNA zugrunde.
Wichtig: Im Schadensfall immer die Hinzuziehung des Personalrats beantragen.
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen.
Die Deckungssummen im Überblick:
| 10.000.000 € | ||
| 100.000 € | ||
| 52.000 € | ||
| 50.000 € | ||
| 50.000 € | ||
| 5.000 € | ||
| 5.000 € | ||
| 2.000 € |
Auch für das berechtigte und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen - Hier-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt der Versicherer Versicherungsschutz.
Die bisher gegebene Selbstbeteiligung bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden in Höhe von 50 € entfällt.
Leistungen aus der Dienstfahrzeug-Regressversicherung
| 250.000 € | ||
| 150.000 € |
Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SIGNAL IDUNA zugrunde.
Wichtig: Im Schadensfall immer die Hinzuziehung des Personalrats beantragen.