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Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Stand: September 2020
Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen.

Die Deckungssummen im Überblick:


  • pauschal für Personen- und Sachschäden


10.000.000 €


  • für Vermögensschäden


100.000 €


  • für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten


52.000 €


  • für Schäden durch Verlust von Dienstschlüsseln/Codekarten


50.000 €


  • für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum


50.000 €


  • für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen


5.000 €


  • für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen


5.000 €


  • für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarngeldblöcken


2.000 €

Auch für das berechtigte und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen - Hier-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt der Versicherer Versicherungsschutz.

Die bisher gegebene Selbstbeteiligung bei Sach-, Vermögens- und Abhandenkommensschäden in Höhe von 50 € entfällt.

Leistungen aus der Dienstfahrzeug-Regressversicherung


  • Personen- und Sachschäden


250.000 €


  • Vermögensschäden


150.000 €

Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SIGNAL IDUNA zugrunde.

Wichtig: Im Schadensfall immer die Hinzuziehung des Personalrats beantragen.
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