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Erschwerniszulage für Verdeckte Ermittler

GdP unterstützt mit Rechtsschutz

In den letzten Wochen erreichten uns einige Anfragen zur Zahlung der Erschwerniszulage für Verdeckte Ermittler. Vonseiten der Behörde ergingen im Juli Widerspruchsbescheide, nach denen die Zahlung der Zulage nach § 21 Abs. 1 Ziff. 2 der Erschwerniszulagenverordnung (BbgEZulV) nur für Verdeckte Ermittler, nicht aber - wie es bisher ausgelegt wurde - für die Bediensteten in der verdeckten Ermittlung gewährt wird. Entsprechende Zahlungen sollen eingestellt und überzahlte Zulagen von der ZBB zurückgefordert werden.

Wir sind mit der Behörde im Gespräch, um eine gewerkschaftspolitische Lösung zu finden. Wir empfehlen aber unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen, einen Rechtsschutzantrag zu stellen, damit wir sie in der Sachen unterstützen und zumindest eine Rückforderung abwenden können.

Bei Fragen meldet euch einfach bei uns in der Geschäftsstelle.

Euer GdP-Team

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