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Arbeitszeitregelungen im Polizeipräsidium

Schichtdienst zulassen bzw. vergüten

Potsdam.

In vielen Bereichen des Polizeivollzugsdienstes wird vorrangig Dienst zu unregelmäßigen Zeiten verrichtet. In einigen Organisationseinheiten macht es die Aufgabenerfüllung erforderlich, den Dienst in Form von Schichten zu planen.

Kolleginnen und Kollegen, die ihren Dienst in Schichten verrichten und dabei die Voraussetzungen zur Zahlung einer Schichtzulage (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe C EZulV) erfüllen, sollen diese auch gewährt bekommen.

Diese Schichtzulage wird ihnen bisher jedoch unter Hinweis auf die Vorgabe "Dienst zu unregelmäßigen Zeiten" verwehrt. Ansprüche müssen gerichtlich durchgesetzt werden.
(Verwaltungsgericht Potsdam AZ: VG K 1310/12)

Die Gewerkschaft der Polizei hat nunmehr einen Initiativantrag an den Gesamtpersonalrat im Polizeipräsidium gestellt. Unsere Personalratsmitglieder sollen sich gegenüber dem Polizeipräsidium dafür einsetzen, dass die Dienstvereinbarung Arbeitszeit überprüft und abgeändert wird. Für Bereiche, wo eine Dienstzeitplanung und -verrichtung in Form von Schichten zweckmäßig ist, soll dieses auch ermöglicht werden; natürlich mit Anspruch auf die entsprechende Schichtzulage.

Euer GdP-Team

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