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Dienstvereinbarung zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Antwort des Innenministers

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte Innen- sowie Finanzminister auf Probleme bei der Umsetzung der Dienstvereinbarung zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit insbesondere für den gehobenen Dienst hingewiesen. Entsprechende Anträge auf freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit konnten wegen fehlender Stellen nicht angenommen werden.

siehe unsere Info vom 10. Mai 2016

Innenminister Schröter antwortete nunmehr und wies auf die Stellensituation im gehobenen Dienst hin. Alle freien und frei werdenden Stellen werden bisher für die Übernahme der Kommissarsanwärter und Ernennung der Aufsteiger zum 1. Oktober 2016 benötigt. So konnten Anträge von Bediensteten des gehobenen Dienstes lediglich bis zum 30. September 2016 genehmigt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte eindringlich gebeten, kurzfristig die stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen für mögliche Verlängerungen der Lebensarbeitszeit von Bediensteten des gehobenen Dienstes zu bessern. Dies hat der Innenminister zum Anlass genommen und das Ministerium der Finanzen gebeten, in Abstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages 10 neue Planstellen im gehobenen Dienst auszubringen. Dies entspricht der Anzahl der Bediensteten, die nach einer aktuell durchgeführten Abfrage unter den in diesem Jahr noch in den Ruhestand tretenden Bediensteten des gehobenen Dienstes ihr Interesse an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit bekundet haben. Bei einer positiven Entscheidung stehen stellenwirtschaftliche Aspekte der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für diesen Personenkreis nicht mehr entgegen.

Innenminister Schröter wies daraufhin, dass Bedienstete des mittleren Dienstes deren Anträge zunächst bis zum Ende des Jahres bewilligt wurden, bei weiterem Interesse zu gegebener Zeit einen neuen Antrag stellen können.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei wäre dies eine erste Lösung für den Augenblick. Wir fordern weiterhin eine Entscheidung zur Zielzahl Dienstposten in der Polizei des Landes Brandenburg. Grundlage hierfür sollten das Ergebnis der Evaluierung der Polizeistruktur sowie der erhöhte Personalbedarf in Folge der Flüchtlingsproblematik sein. So wären für einen längeren Zeitraum Möglichkeiten gewahrt, z.B. durch freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit den weiter voranschreitenden Personalabbau zumindest teilweise zu kompensieren.

Euer GdP-Team
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