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Information der SPD Landtagsfraktion

Gewährung der einmaligen Unfallentschädigung für Hinterbliebene

Potsdam.

In einem Schreiben an den GdP Landesbezirk Brandenburg informierte uns die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag zu ihrer erfolgreichen Initiative zur Ausweitung der Anspruchsberechtigten für eine einmalige Unfallentschädigung.

Die Landesregierung hat sich abschließend über eine Richtlinie verständigt, die allen Hinterbliebenen von im Einsatz verunglücken Angehörigen der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und der Polizei Unterstützung gewährt. Diese Unterstützung gilt auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner - unabhängig davon, ob verheiratet, verlobt, in eingetragener Lebenspartnerschaft oder gemeinsam lebend. Die Richtlinie wird rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Für die Beamten, insbesondere der Polizei und der Feuerwehr, regelt sich diese Unfallentschädigung nach Beamtenversorgungsgesetz Brandenburg § 63 (einmalige Unfallentschädigung). Zu beachten ist hier, dass die Anforderungen für das Vorliegen eines so genannten qualifizierten Dienstunfalls erfüllt sein müssen. Dies wird immer im jeweiligen Einzelfall zu prüfen sein.

Neu ist, dass diese Regelung auch für Tarifbeschäftigte sowie ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen gilt.

Ausgelöst wurde diese Initiative der SPD-Landtagsfraktion durch den tragischen Unfalltod der beiden Kameraden der Feuerwehr der Gemeinde Kloster Lehnin im vergangenen Jahr.

Euer GdP Team
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