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Justizminister Volkmar Schöneburg bei der GdP

Schließung der JVA Frankfurt(O), Resozialisierungsgesetz und Versammlungsrecht

Potsdam.

Brandenburgs Justizminister Schöneburg diskutierte am 29. Mai 2012 mit den Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstandes über den Erhalt der JVA Frankfurt (O.), das Resozialisierungsgesetz und die rechtliche Bewertung von Sitz-/Verhinderungsblockaden.

Das 1 1/2-stündige Gespräch war von einer hohen Fachkompetenz, Sachlichkeit und Offenheit geprägt!

Die Schließung der JVA Frankfurt (O.) ist noch nicht beschlossen, hängt jedoch im starken Maße von dem erneuten Stellenabbau in der Justiz ab. Mit den Vorgaben des Finanzministers zum Stellenabbau wird es schwierig sein, die Schließung von mindestens einer JVA zu verhindern.

Da sich im Wesentlichen die Justizvollzugsanstalten in Brandenburg auf den Süden des Landes konzentrieren, würde dies zu einem erheblich höheren Transportaufwand inkl. Personalaufwand für die Polizei führen. Gefangenentransporte binden meist zwei Kolleginnen und Kollegen, und das oft über eine komplette Dienstschicht. Die JVA Frankfurt (O), so die Forderung der Gewerkschaft der Polizei, soll erhalten bleiben. Sie ist insbesondere für die Direktionen Nord und Ost wichtig.

Intensiv wurde auch das Resozialisierungsgesetz diskutiert. Dabei steht eben nicht im Vordergrund, Straftäter, die schwere und schwerste Straftaten begangen haben, schon nach 5 Jahren in einen Urlaub zu schicken, sondern bei individueller Betrachtung der Tat, des Täters und seiner Entwicklung mit der Wiedereingliederung zu beginnen. Wegschließen allein reicht nicht aus; Resozialisierung müsse bereits im Strafvollzug beginnen.



Der Justizminister teilt die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei, dass die Rechtsprechung zu Sitz- bzw. Verhinderungsblockaden eindeutig ist. Verhinderungsblockaden, auch wenn es gegen rechte Idioten geht, sind nicht zulässig und müssen durch die Polizei beendet werden. Eine Demokratie muss es aushalten, dass das Versammlungsrecht für alle gilt, solange deren Vereinigungen nicht verboten sind.

Wir haben mit dem Justizminister natürlich auch die Frage der Verlängerung der Lebensarbeitszeit diskutiert. Wir hatten weitgehende Übereinstimmung in der Argumentation gegen eine Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf 67 für die Polizei, die Justiz und die Feuerwehr. Die bisherige Regelung der besonderen Altersgrenze für Polizei, Justiz und Feuerwehr hatte und hat weiterhin ihre Berechtigung in der Arbeitsbelastung der jeweiligen Bereiche.

Die Gewerkschaft der Polizei wird die Kabinettsentscheidung zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit in keiner Weise hinnehmen.

Euer GdP-Team

Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
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