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Mehr Polizisten statt Kameras!

Presseerklärung der GdP

Potsdam.

Am 26.01.2006 befasste sich der Landtag mit dem Bericht der Landesregierung über die polizeiliche Videoüberwachung im Land Brandenburg an öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen zu präventiven Zwecken.

Ergänzung aus dem Landtag: Der Bericht der Landesregierung zur polizeilichen Videoüberwachung wurde im Landtag zur Kenntnis genommen. Es ist zu erwarten, dass nunmehr eine Änderung des Polizeigesetzes Brandenburg auf den Weg gebracht wird. Videoüberwachung soll als Instrument polizeilicher Arbeit festgeschrieben und die Aufzeichnung der Daten für einen längeren Zeitraum geregelt werden.

Unsere Presseerklärung im Wortlaut:

Der Landtag Brandenburg hatte am 13.12.2000 in der Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes eine entsprechende -jedoch befristete- Erlaubnisnorm beschlossen.

Bilanz ernüchternd

Nachdem es schwierig war, „Kriminalitätsschwerpunkte“ im Hinblick auf Geeignetheit der Videoüberwachung im Land Brandenburg zu finden, wurden videoüberwachte Bereiche am Bahnhofsvorplatz in Erkner, vor der Diskothek in Rathenow, dem Bahnhofsvorplatz in Potsdam sowie dem Bahnhofsvorplatz in Bernau eingerichtet. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei ist es mehr als fraglich, dass diese Orte Kriminalitätsschwerpunkte sind, die eine Videoüberwachung rechtfertigen. So wurden an allen 4 Standorten insgesamt nur 0,16 % der gesamten erfassten Straftaten in Brandenburg registriert.

Im Klartext: An allen 4 Standorten wird innerhalb von 24 Stunden ca. 1 Straftat begangen. Und dies sind meist Straftaten aus dem Bereich der so genannten Massenkriminalität.

Es werden jährlich 255.000 € für die Bekämpfung von 0,16 % der Straftaten ausgegeben. Das sind die Personalkosten für mindestens 6 Polizeivollzugsbeamte.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert Polizisten statt Kameras!

Die Landesregierung hat beschlossen, bis 2009 910 Stellen abzubauen. Ein weiterer Stellenabbau steht bereits ins Haus und wird wahrscheinlich noch höher sein als der bisher beschlossene. Bereits jetzt wird die Videoüberwachung als so genannte „Zugleichaufgabe“ wahrgenommen. Das heißt, dass in der Regel der Einsatzbearbeiter bei zeitlicher Möglichkeit den Monitor überwacht. Noch schwieriger wird es - vor dem Hintergrund des Personalabbaus - bei erkannten Straftaten zeitnah Polizeibeamte vor Ort zu bringen.

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:
    „Wenn der CDU-Generalsekretär Sven Petke fordert, die Videoüberwachung in Brandenburg auszuweiten, ist dies Populismus und fern jeglicher Realität. Der Polizei fehlen die finanziellen Mittel und das Personal, diese Videoüberwachung umzusetzen und bei Erfordernis entsprechend zu reagieren. Nicht umsonst ist im gegenseitigen Einvernehmen der Vertrag mit einem Institut gekündigt worden, das einen Effektivitätsnachweis der Videoüberwachung in Brandenburg nachweisen sollte. Ein positiver Effekt ist bei der geringen Anzahl der Straftaten in den genannten Bereichen nicht messbar. Deshalb fordert die GdP mehr Polizisten statt mehr Kameras.“

Unabhängig davon spricht sich die GdP für eine Beibehaltung der Erlaubnisnorm im Gesetz aus; mit der Möglichkeit der Aufzeichnung von mindestens 24 Stunden.

Euer GdP-Team
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