Zum Inhalt wechseln

Änderungen zum Polizeigesetz Brandenburg beschlossen

Mehr Befugnisse für die Polizei

Potsdam.

Die Befugnisse der Polizei in Brandenburg werden ausgeweitet. Dazu beschloss der Landtag am 16. Juni 2004 mit den Stimmen der großen Koalition aus SPD und CDU eine Novelle zum geltenden Polizeigesetz.

Die neuen Regelungen bedeuteten einen Gewinn an Sicherheit für jeden einzelnen Bürger, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU).
Einen besseren Schutz erhalten mit dem Gesetz Opfer von häuslicher Gewalt. Die Polizisten können nunmehr gegen prügelnde Ehemänner/-Frauen einen Platzverweis für die Dauer von zehn Tagen aussprechen. Der Zutritt zur Wohnung bleibt den so Weggewiesenen damit bis zu einem richterlichen Urteil untersagt. Das war eine wesentliche Forderung der Gewerkschaft der Polizei.
Ebenso dürfen Polizisten jetzt Fahrzeugkontrollen auf den Straßen per Video aufzeichnen. Diese Neuerung trägt zur Erhöhung der Eigensicherung der Kolleginnen und Kollegen bei.

Die GdP hatte frühzeitig eine Stellungnahme zu den vorgesehenen Änderungen abgegeben. Mehr Infos findet ihr hier.


Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.