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Amtsangemessene Alimentation

Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung in Brandenburg weiterhin unklar

Urteil BVerfG Richterbesoldung

Potsdam.

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, wie sie sich beim Thema verfassungswidrige Alimentation verhalten sollen. Mittlerweile kursieren Aufforderungen, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.

Bezug nehmend auf unsere Information vom 27. Mai 2015 berichten wir über den aktuellen Sachstand.
Zur Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung sind bereits Verfahren aus anderen Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das BVerfG die Prüfsteine aus dem Urteil zur R-Besoldung auch für die Beamtinnen und Beamten mit A-Besoldung übertragen wird. Außerdem sind bereits Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig.

Wir sind gemeinsam mit dem DGB im Gespräch mit dem Finanzministerium zum Umgang mit möglichen Anträgen/Widersprüchen.

Für alle, die bereits jetzt Widerspruch einlegen möchten, haben wir im Mitgliederbereich (Login erforderlich) einen Musterwiderspruch eingestellt.

Wir werden euch über die weitere Entwicklung informieren.

Euer GdP-Team
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