Zum Inhalt wechseln

Weiterhin Unsicherheit über das Beurteilungsverfahren im Verwaltungsdienst!

Stichtage sollen ein weiteres Jahr verschoben werden

Potsdam.

Wie uns das Ministerium des Innern mitteilte, war es nicht möglich, bis zum nächsten Beurteilungsstichtag für den gehobenen Verwaltungsdienst eine überarbeitete Beurteilungsrichtlinie in der Landesregierung abzustimmen und in Kraft zu setzen.

Aus diesem Grund sollen die Stichtage der Regelbeurteilungen nach der BeurtVV um ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden. Die GdP verfolgt mit einiger Sorge, dass die Landesregierung offenbar vor der Herausforderung, ein rechtssicheres Beurteilungsverfahren für die Beamtinnen und Beamten einzuführen und insbesondere in der Praxis umzusetzen, in offenbarer Rat- und Regungslosigkeit verharrt.

Wir werden gegenüber dem Ministerium des Innern deutlich herausstellen, dass Personalauswahlentscheidungen – auch Beförderungen – im Verwaltungsbereich auf der Grundlage fünf Jahre alter Regelbeurteilungen nicht getroffen werden können.

Daher setzen wir uns für eine klare, transparente Übergangsregelung für erforderliche Beurteilungen von Verwaltungsbeamten zunächst im Jahr 2006 ein.

Der Polizeivollzugsdienst ist von den Regelungen der BeurtVV nicht berührt. Im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen setzen wir uns auch weiterhin für ein einheitliches Beurteilungsverfahren für alle Beamtinnen und Beamte in der Polizei ein, das als gerecht und transparent akzeptiert wird.

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.