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Bearbeitungszeiten in der Beihilfestelle und Kindergeldkasse

Verbesserung in Sicht?

Potsdam.

Gegenwärtig sind wieder extrem lange Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen und Anfragen an die Familienkasse zu verzeichnen. Nach Aussage des Finanzministeriums soll eine Entschärfung der Situation bald eintreten.

Die Problematik der langen Bearbeitungszeiten betrifft alle Beamten im Land Brandenburg. Daher hat die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und Personalräte der obersten Landesbehörden gegenüber dem Minister der Finanzen u.a. in einem Schreiben vom 01. September 2005 gefordert, dass eine nachhaltige und dauerhafte Reduzierung der Bearbeitungszeiten der Kindergeldkasse und der Beihilfestelle erfolgen muss.

Uns erreichte nunmehr das Antwortschreiben des MdF. Darin wird Verständnis für die geäußerte Kritik geäußert. Die Personalreduzierung in der Landesverwaltung lässt es nicht zu, für neue oder zusätzliche Aufgaben personelle Reserven vorzuhalten bzw. Personal aus anderen Bereichen abzuziehen. (Klar; Personalabbau und Arbeitszeitreduzierung betreffen auch die ZBB.)
Änderungen im Zuge der Gesundheitsreform und das Ansteigen von Beihilfeanträgen haben Mehrarbeit nach sich gezogen.
Durch organisatorische Maßnahmen konnte ein weiteres Anwachsen der Arbeitsrückstände gestoppt werden. Familienkasse und Beihilfestelle werden derzeit temporär personell so verstärkt, dass sich nach der erforderlichen Einarbeitungszeit die Situation schnell entspannen wird.

Wir befürchten, dass durch diese temporäre Verstärkung auch nur eine temporäre Entschärfung der Situation eintritt. Insgesamt sind die Antworten in diesem Schreiben als nach wie vor unbefriedigend anzusehen.

Die Gewerkschaft der Polizei wird in dieser Angelegenheit nicht locker lassen und gemeinsam mit dem Polizei-Hauptpersonalrat und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte/Personalräte zufrieden stellende Lösungen einfordern.

Neu: Wir erhielten Kenntnis, dass die ZBB auch Probleme bei der Neuberechnung/Bewilligung von Ortszuschlägen für diejenigen hat, deren Ehepartner jetzt unter den TVÖD fallen (wir informierten dazu). Auf entsprechende Nachfrage wurde mitgeteilt, dass solche Anträge vorerst auf Wiedervorlage gelegt sind, da Entscheidungen dazu noch ausstehen.Da diese Problematik für das Finanzministerium jedoch schon lange bekannt sein musste, liegt hier wohl kein Bearbeitungs- sondern ein Entscheidungsproblem vor!

Auch hier bleiben wir am Ball.

Euer GdP-Team.
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