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Aufruf

Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten im Landtag

Aktion der Gewerkschaft der Polizei am 28. August 2013

Potsdam.

Am 28. August 2013 wird der Landtag Brandenburg einen neuen Ministerpräsidenten wählen. Er wird sich aber auch das erste Mal mit dem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten befassen. Statt wie im Rentenrecht (Anhebung um 2 Jahre) werden die Altersgrenzen der Polizeivollzugsbeamten je nach Laufbahngruppe um 2,4 oder 5 Jahre angehoben.

Die Gewerkschaft der Polizei führt am

Mittwoch, dem 28. August 2013

vor dem Brandenburger Landtag in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr eine Mahnwache / ein Spalier mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der Polizei des Landes Brandenburg durch.

Nach unseren bisherigen umfangreichen Bemühungen erhoffen wir, jetzt im Rahmen der Landtagsbefassung noch eine Korrektur des Woidke-Entwurfes (62,64,65 Jahre) zu erreichen.

Beteiligt euch an unserer Aktion am 28. August 2013 vor dem Brandenburger Landtag! Noch können wir in der Frage der Lebensarbeitszeit etwas erreichen!

Euer GdP-Team



Warum setzt sich die Gewerkschaft der Polizei so vehement für eine Korrektur des Gesetzentwurfes ein?

  • Das Land Brandenburg hat für den Bereich der Landesbeamten eine eigene Gesetzgebungsbefugnis und kann aus dem Fehler der Rente mit 67 lernen und entsprechend Recht gestalten.
  • SPD und „Die Linke“ als Brandenburger Regierungskoalition wollen auf Landesebene genau das Gegenteil umsetzen, was sie auf Bundesebene fordern.
  • Sozialminister Baaske hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in Brandenburg die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich mit 59,5 Jahren in Rente gehen.
  • 60- jährige Polizeivollzugsbeamte verfügen in der Mehrzahl nicht mehr über die geforderte psychische und physische Leistungsfähigkeit.
  • Ca. 12% der Polizeivollzugsbeamten erreichen gegenwärtig nicht das 60. Lebensjahr im aktiven Dienst, sondern scheiden gesundheitlich bedingt vorzeitig aus dem Dienst aus.
  • Etwa 700 Beamte fehlen täglich durch Krankheit. Das entspricht 32 Krankentage pro Beamten. Tendenz steigend!
  • Der dadurch entstehende Arbeitsdruck auf die dann noch im Dienst befindlichen wird sich enorm erhöhen und damit zu einer weiteren Steigerung der Ausfallzeiten führen.
  • Die geplante Erhöhung des Pensionseintrittsalters richtet sich vorrangig gegen Beamte im Vollzugsdienst, die besondere Erschwernisse im Dienst haben (Polizei, Feuerwehr, Justiz) und führt bei vorzeitiger Pensionierung zu erheblichen Pensionskürzungen.
  • Die Differenzierung der Altersgrenze nach Laufbahngruppen (62 mittlerer Dienst, 64 gehobener Dienst, 65 höherer Dienst) ist die schärfste Regelung bundesweit.
  • Regelungen zur Absenkung der Pensionsaltersgrenze durch Wechsel- bzw. Schichtdienst sind unvollständig und bergen einen immensen Verwaltungsaufwand in sich.
  • Schichtarbeit und unregelmäßiger Dienst sind gesundheitlich belastend und machen nicht vor Laufbahngruppen halt.

Deshalb ist diese Regelung ungerecht, unsozial, entzweit den Polizeivollzugsdienst und führt zu noch mehr Demotivation innerhalb der Polizei.
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