Dienstrechtsreformgesetz für Polizei nicht anwendbar!
Anhörung im Bundesinnenministerium
Für den DGB hat Ingrid Sehrbrock (zuständiges Vorstandsmitglied) die Positionen des DGB verdeutlicht (Ablehnung in zentralen Punkten des Gesetzeswerkes).
Seitens der Gewerkschaft der Polizei wurde die grundsätzliche Kritik der GdP am Zustandekommen des Gesetzeswerkes (Eckpunktepapier von Schily, DBB und verdi) sowie insbesondere die grundsätzliche Ablehnung (der sogenannten Leistungsbesoldung) verdeutlicht. Es wurde klar gemacht, dass diese Regelungen für die Polizei nicht in Frage kommen können.
Nach Auffassung der GdP berücksichtigt das Gesetzespaket nicht die Belange und Bedürfnisse der Polizei.
Bezeichnend ist, dass der Vorsitzende der DPolG nicht anwesend war. Von Seiten des Beamtenbundes (Peter Heesen) wurden mit keinem Satz die Belange der Polizei erwähnt.
Mehr Infos zum Beteiligungsgespräch im BMI findet ihr hier.
Interessenvertretung für Polizeibeschäftigte - Nur in der GdP!
Euer GdP-Team
Seitens der Gewerkschaft der Polizei wurde die grundsätzliche Kritik der GdP am Zustandekommen des Gesetzeswerkes (Eckpunktepapier von Schily, DBB und verdi) sowie insbesondere die grundsätzliche Ablehnung (der sogenannten Leistungsbesoldung) verdeutlicht. Es wurde klar gemacht, dass diese Regelungen für die Polizei nicht in Frage kommen können.
Nach Auffassung der GdP berücksichtigt das Gesetzespaket nicht die Belange und Bedürfnisse der Polizei.
Bezeichnend ist, dass der Vorsitzende der DPolG nicht anwesend war. Von Seiten des Beamtenbundes (Peter Heesen) wurden mit keinem Satz die Belange der Polizei erwähnt.
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Euer GdP-Team