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Vorruhestandsregelungen für Arbeitnehmer

Rundschreiben des MdF

Potsdam.

Die aktuellen Reformgesetze im Bereich der sozialen Sicherungssysteme (u.a. Hartz IV) haben auch Auswirkungen auf den Vorruhestand. Mit Rundschreiben vom 4. Dezember 2004 informierte das Finanzministerium die Personalstellen dazu.

Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nutzten bereits die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes. Weitere prüfen dieses gegenwärtig im Rahmen ihrer Lebensplanung.

Insbesondere mit Inkrafttreten von Hartz IV ergeben sich zum Teil einschneidende Veränderungen. In einigen Bereichen besteht Vertrauensschutz; in anderen sind entsprechende Auswirkungen zu beachten.

Wir raten allen Kolleginnen und Kollegen, die bereits eine der Vorruhestandsregelungen vereinbart haben bzw. sich dafür interessieren, sich bei der zuständigen Personalstelle über mögliche Auswirkungen zu informieren.

Das Rundschreiben des MdF liegt auch den GdP-Kreisgruppen vor.

Euer GdP-Team
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