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Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes - Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

GdP-Erfolg

Lüneburg.

Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg wurde die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei als rechtswidrig erklärt. Im Rahmen eines von der GdP unterstützten Musterprozesses hatte ein Polizeibeamter aus Niedersachsen, der im Rahmen eines Castor-Transportes eingesetzt war, auf Gewährung eines vollständigen Freizeitausgleichs für den geleisteten Bereitschaftsdienst geklagt.

Diese Entscheidung hat, sofern sie Bestandskraft erhält, erhebliche Auswirkungen für alle im Rahmen von polizeilichen Großeinsätzen eingesetzte Beamtinnen und Beamten. Sie bestätigt die Forderung der Gewerkschaft der Polizei nach Anerkennung der dort geleisteten Bereitschaftszeit 1:1 als Dienstzeit.

Mehr Informationen unter www.gdp.de

Presseerklärung des OVG Lüneburg

In Kürze wird ein weiterer Castortransport abzusichern sein. Die GdP Brandenburg wird hierzu den Innenminister auffordern, vorab entsprechende Regelungen zur Anerkennung der Dienst- und Bereitschaftszeiten zu treffen.

Euer GdP-Team
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