Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes - Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst
GdP-Erfolg
Diese Entscheidung hat, sofern sie Bestandskraft erhält, erhebliche Auswirkungen für alle im Rahmen von polizeilichen Großeinsätzen eingesetzte Beamtinnen und Beamten. Sie bestätigt die Forderung der Gewerkschaft der Polizei nach Anerkennung der dort geleisteten Bereitschaftszeit 1:1 als Dienstzeit.
Mehr Informationen unter www.gdp.de
Presseerklärung des OVG Lüneburg
In Kürze wird ein weiterer Castortransport abzusichern sein. Die GdP Brandenburg wird hierzu den Innenminister auffordern, vorab entsprechende Regelungen zur Anerkennung der Dienst- und Bereitschaftszeiten zu treffen.
Euer GdP-Team
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Presseerklärung des OVG Lüneburg
In Kürze wird ein weiterer Castortransport abzusichern sein. Die GdP Brandenburg wird hierzu den Innenminister auffordern, vorab entsprechende Regelungen zur Anerkennung der Dienst- und Bereitschaftszeiten zu treffen.
Euer GdP-Team