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Umsetzung der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten in Brandenburg zur so genannten Topfwirtschaft

Initiativantrag der Gewerkschaft der Polizei

Potsdam.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert eine enge Anbindung des statusrechtlichen Amtes an das funktionelle Amt. Eine Bündelung von mehr als zwei Ämtern darf es nur noch in besonders eng eingeschränkten Bereichen geben. Polizei gehört u.E. nicht dazu.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2011 zur so genannten Topfwirtschaft/ Bündelung von Ämtern hat nun auch das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden. Es akzeptiert künftig keine Beurteilungen im Bereich gebündelter Dienstposten. Jedem Amt muss eine entsprechende Funktion zugewiesen werden.

Das VG Potsdam hatte sich mit anhängig gemachten Konkurrentenklagen und die damit verbundene Blockierung von zahlreichen Beförderungsmöglichkeiten im Rahmen der letzten Beförderungsrunde befasst. Landesweit waren ca. 40 Beförderungen blockiert. Diese Blockierungen sind u. a. auch das Ergebnis dieser so genannten Topfwirtschaft.

Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg stellt sich den geänderten Rahmenbedingungen und unterbreitete als Lösungsvorschlag ihre auf einer Sitzung des Landesbezirksvorstandes im März 2013 verabschiedeten Thesen zur Änderung des Besoldungsrechts.

Der Polizei-Hauptpersonalrat (P-HPR) soll entsprechend diesem Lösungsvorschlag gegenüber dem Innenministerium initiativ tätig werden.

Euer GdP-Team
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