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Positionen des GdP Fachausschusses Kriminalpolizei zur Polizeistrukturreform 2020

Information

Potsdam.

Am 4. Mai 2011 bezog die Gewerkschaft der Polizei bei Innenminister Dr. Woidke erneut Stellung zum Bericht der Aufbaustäbe (siehe Info vom 5. Mai 2011). Den Bereich der Kriminalpolizei betreffend hat unser Fachausschuss K weitere, tiefergehende Forderungen und Vorschläge erarbeitet


Kriminalkommissariate in den PI: Das örtliche Kriminalkommissariat wird die Masse der Kriminalität bearbeiten und Rückfallebene für alle Delikte werden. Keine speziellen operativen Kräfte, insbesondere KT, stellen einen erheblichen Schwachpunkt für den 1. Angriff dar. Die örtliche KK müssen mit ausreichenden eigenen Kräften Kriminaltechnik ausgestattet sein, insbesondere gemessen an die Kriminalitätsbelastung in den PI in Nähe der Grenze und im Speckgürtel um Berlin.

Unterstellung PI-Ltr.: Die PI braucht eine starke örtliche Kriminalpolizei. Die Fachaufsicht sollte dem Leiter der K in den Direktionen vorbehalten bleiben (Zweistufigkeit). Eine einheitliche fachliche Verantwortung und fachliche Führung für die Kriminalitätsbekämpfung, auch im Bereich der Massen- und Häufigkeitskriminalität ist erforderlich, ansonsten erfolgt Verantwortungsteilung, was zu Problemen auf allen Ebenen führt.

Vom Phänomen Länder- und Grenzüberschreitende Kriminalität sind zuerst die PI`s betroffen. Grenznahe Bereiche wie Frankfurt (Oder), Eberswalde und Schwedt als zukünftige Reviere mit hoher Kriminalitätsbelastung sind nicht ausreichend berücksichtigt worden. Nicht nur ein 24 Stunden Dienst und eigene angemessene Führung sind erforderlich. Das Personal der örtlichen KK ist bestimmten Phänomenen quantitativ und qualitativ nicht gewachsen (mobile Tätergruppen, Bandenkriminalität, IuK Kriminalität, Kinderpornografie) – Notwendigkeit einer zeitnahen Novellierung des GVP wird jetzt schon sichtbar.

Schnittstellen örtliche KK und ZENTRAB: Das Zusammenwirken muss unter einheitlicher Führungsverantwortung in örtliche KK gewährleistet sein. Die vorgesehene Teilung der Verantwortung Ltr. örtliche KK (in PI), Kripo in den Direktionen, Leiter ZENTRAB in Direktion und Leiter ZENTRAB örtlich (in PI) ist widersprüchlich. Die ZENTRAB in Direktion bearbeitet hohe Anteile der Massen- und Häufigkeitskriminalität ohne Ermittlungsansatz und ohne Bürgerkontakt; die örtliche KK den Anteil mit Ermittlungsansätzen und somit überwiegend die umfänglichen Sachvorgänge mit nicht unerheblichen Ermittlungsaufwand und einem entsprechenden Beweisführungsverfahren. Die örtliche KK soll nach GVP alle Delikte bearbeiten, welche den Dezernaten der Direktion und dem LKA nicht zugewiesen sind.

ZENTRAB Prognose für 2020 beruht nicht auf gesicherten Daten:
Der fachliche Anspruch an den zu führenden Ermittlungen, die Bearbeitungsqualität der Vorgänge insgesamt darf nicht zugunsten einer allgemeinen umfänglichen Kriminalitätsverwaltung verloren gehen.
Deshalb müssen in den ZENTRAB auch zwingend eine Lagebewertung möglich sein und die deliktischen Zusammenhänge erkannt werden. Ein Auswerter ist in ZENTRAB einzubinden.
Prüfung, ob eine ZENTRAB II mit Ermittlungskapazitäten (Vernehmungen) in den örtlichen KK eingerichtet werden kann, um die einfachen Vorgänge mit Bürgerkontakt ohne Ermittlungsansätze außerhalb der Dienststelle zu übernehmen.

Vereinbarung zur landesweit einheitlichen Verfahrensabstimmung zwischen Justiz und Polizei: zu ZENTRAB ist unbedingt erforderlich; anderenfalls konterkariert die Justiz das Bearbeitungsprinzip und insbesondere auch die Erwartungen an ZENTRAB. Innerdienstliche Evaluierung von ZENTRAB so früh wie möglich einbeziehen.

KDD wird grundsätzlich begrüßt: KDD muss personell und materiell in der Lage sein, zugewiesene Aufgaben in die Fläche nach GVP zu erfüllen. Der KDD muss eine Entlastung für die örtliche KK darstellen. Ergänzung durch Kräfte der örtlichen KK sollte nur im Ausnahmefall erfolgen, und würde folglich zusätzliche Unterstützungsdienste (Rufbereitschaften, Planung von Kriminaldiensten) bedeuten.

Vorgangsbelastung der örtlichen KK: Berechnungsergebnis mit 220 Vorgängen/Jahr bezieht alle Führungskräfte und Sachbearbeiter mit ein. Eine prozentuale Ausfallrate durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung u. a. wurde nicht berücksichtigt. Auch nicht die nun einzubeziehenden Unterstützungsdienste für die KDD/KT. Verlässliche Belastungszahlen für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung liegen nicht vor, da in der Vergangenheit eine reine Stellenberechnung für die Kriminalpolizei ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Aufgaben/Funktion erfolgte. Die tatsächliche Vorgangsbelastung wird die Zahl 220 weit überschreiten und in Folge von Personalabgängen werden sich die Rahmenbedingungen nicht nur in den örtlichen KK erheblich verschärfen.

Erste Angriff ist grundsätzlich eine Aufgabe der Polizei, somit auch des WWD (PDV 350, PDV 100). Hier wird auf einen alten Erlass aus 1993/94 zur Bekämpfung der Häufigkeits- und Massenkriminalität verwiesen, der bis 2002 positive Ergebnisse über die Kriminalpolizei hinaus in den WWD und Repo aufzeigte. Ein engeres Zusammenwirken ist für eine erfolgsorientierte Aufgabenbewältigung im Rahmen des 1. Angriffs auszugestalten.

Fortbildung:
Bedarfsgerechte spezialisierte kriminalpolizeiliche Fortbildung auf allen Ebenen (u. a. auch WWD, Repo) ist für einen effizienten Ressourceneinsatz erforderlich. –Siehe Konzept Fortbildung (Mitgliederbereich; Downloads)

Asservatenverwaltung: ist eine außerhalb des Ermittlungsverfahrens notwendige Aufgabe und bindet nicht unerhebliche Ressourcen der Polizei (Haushaltsmittel, Personal, Liegenschaften)! Herkunft der Asservate aus allen Bereichen der Polizei; aus KK nur anteilig und überwiegend von StA Entscheidungen abhängig. Sachgerechte Asservatenverwaltung ist ein Tagesjob für mindestens einen Mitarbeiter/in und keine Zugleichaufgabe neben Aufgaben des Vollzugsdienstes.
Eine neue Vereinbarung mit der GStA zur rechtskonformen Umsetzung gem. StPO/ RiStBV und in Berücksichtigung der erheblichen Personaleinsparungen in die Kriminalpolizei sollte herbeigeführt werden.

COMVOR/ POLAS/ INPOL- FALL
Qualitative Änderungsvorschläge für ComVor/ POLAS sind im Sinne einer Vereinfachung der Datenerfassung für eine effiziente Vorgangsbearbeitung und Qualitätskontrolle unbedingt umzusetzen.
Eine Datenerfassung für INPOL-FALL und andere Dateien sollte durch das LKA erfolgen und nicht die operativen, sachbearbeitenden Ermittlungsbereiche belasten.

OF: Bericht der AG Fahndung wurde durch Eva K zur Umsetzung dem Aufbaustab empfohlen. Die gerade noch vertretbare Variante wurde in "verschlankter" Form in den Bericht aufgenommen.
Das bedeutet, die im Bericht der AG aufgenommenen Aufgaben der Fahndung können nicht im notwendigen Umfang wahrgenommen werden. Bundesweite Mindeststärke 1:10 wurde bereits seit 2008 in Brandenburg unterschritten.

Staatsschutz:
Personalansatz Staatsschutz und MEGA wird reduziert – Umsetzung des Handlungskonzepts zur PMK-Bekämpfung wird mit neuem Kräfteansatz fragwürdig.

Prävention:
Polizei kann im Wesentlichen nur noch Prävention durch Repression in ausgewählten Bereichen betreiben.

Euer GdP-Team
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