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Lineare Besoldungserhöhung um 1,5 % zum 01.01.2008 und Ost-West-Angleichung

Schreiben an MdF Rainer Speer

Potsdam.

In der Frage der Umsetzung der Ergebnisse der Verhandlungen zur Besoldungsentwicklung von Februar 2007; insbesondere zur linearen Besoldungserhöhung um 1,5 % zum 01.01.2008 und Ost-West-Angleichung; wandte sich die GdP an den Finanzminister

Aus unserem Schreiben vom 11.Mai 2007

wir bitten Sie um Mitteilung des Standes des Gesetzgebungsverfahrens in der Frage der linearen Besoldungserhöhung für die Brandenburger Landesbeamten zum 01.01.2008.
In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Mitteilung, wie im Falle einer nicht rechtzeitigen Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes dennoch die Beamtinnen und Beamten bereits zum 01.01.2008 über die Besoldungserhöhungen verfügen können.

Die Anpassung der Ost- an die Westbesoldung war im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bundesgesetzgeber abschließend geregelt, sofern den Landesgesetzgebern nicht ausdrücklich Regelungsbefugnisse eingeräumt wurden. Diese Regelungsbefugnisse gibt es jetzt im Ergebnis der Föderalismusreform.

Dass davon ggf. Gebrauch gemacht werden könnte, hat die Landesregierung im Rahmen der Auseinandersetzungen zum Sonderzahlungsgesetz Oktober 2006 bis Februar 2007 mehrfach betont.
Insoweit bitten wir Sie um Mitteilung, ob und ggf. in welchen Bereichen das Bundesbesoldungsrecht in Landesbesoldungsrecht übertragen wird; insbesondere in der Frage der vollständigen Angleichung der Ost- an die Westbesoldung zum 01.01.2008 bzw. 01.01.2010."

Über die Antwort informieren wir sofort.

Euer GdP-Team



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