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Vorsorgekuren für Polizeivollzugsbeamte

Initiativantrag an den Polizei-Hauptpersonalrat

Potsdam.

Polizeiliche Tätigkeit stellt eine enorme Belastung für Körper, Gesundheit und Psyche dar. Aus diesem Grunde wurde in Brandenburg für Heilfürsorge berechtigte Polizeivollzugsbeamte auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vorsorgekuren geschaffen. Dieses gilt jedoch nur in der Heilfürsorge und dort lediglich für einen eng begrenzten Bereich. Für unsere Kolleginnen und Kollegen, die der Beihilfe unterliegen, sind Vorsorgekuren nicht explizit geregelt

Die Gewerkschaft der Polizei hat daraufhin den Polizei-Hauptpersonalrat aufgefordert, hier entsprechend tätig zu werden. Vorsorgekuren sollen für alle Polizeivollzugsbeamten - unter Aufhebung der Einschränkungen in der Heilfürsorgeverordnung Brandenburg (BbgHVPol) und Schaffung von Regelungen für Beihilfeberechtigte - möglich werden.

Euer GdP-Team
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