Vorsorgekuren für Polizeivollzugsbeamte
Initiativantrag an den Polizei-Hauptpersonalrat
Die Gewerkschaft der Polizei hat daraufhin den Polizei-Hauptpersonalrat aufgefordert, hier entsprechend tätig zu werden. Vorsorgekuren sollen für alle Polizeivollzugsbeamten - unter Aufhebung der Einschränkungen in der Heilfürsorgeverordnung Brandenburg (BbgHVPol) und Schaffung von Regelungen für Beihilfeberechtigte - möglich werden.
Euer GdP-Team
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